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Thema : Bibliotheken

Bibliotheken

Bibliotheken gehören neben den Schulen und Hochschulen zu den wichtigsten Bildungseinrichtungen des Landes.

Letzte Aktualisierung: 12.03.2024

Bibliothek mit vielen Büchern
Bibliothek mit vielen Büchern

In Schleswig-Holsteins Städten und Gemeinden gibt es 154 öffentliche Bibliotheken und 13 Fahrbüchereien mit etwa 400 Vollzeitäquivalenten und einem sehr hohen Maß an Professionalität: Über 70 Prozent sind hauptamtlich geleitet.

Etwa 248.000 Menschen nutzen in Schleswig-Holstein die Bibliotheken für die analoge und digitale Ausleihe. Das heißt, jede/jeder Zehnte geht aktiv in die Bibliothek. Rund vier Millionen kommen zusätzlich zu 5.000 bis 10.000 Veranstaltungen pro Jahr. Mit einem Bestand von rund drei Millionen Medien werden etwa 10 Millionen Entleihungen in Schleswig-Holstein erreicht. Die Finanzierung liegt zu über 90 % in öffentlicher Hand und hat 2019 erstmals den Mittelwert der Flächenländer bundesweit übertroffen.

Die Träger der Bibliotheken

Träger der Bibliotheken sind in der Regel die Städte und Gemeinden. Dabei nehmen die Standbüchereien auch Aufgaben für das Umland ihrer Sitzkommune wahr. Dadurch ist die Ausstattung, Organisation und Qualität der Bibliotheken sehr unterschiedlich.

Ergänzt wird dieses Angebot durch die Fahrbüchereien, die vor allem kleine Gemeinden anfahren und dafür sorgen, dass es ein möglichst flächendeckendes Angebot in Schleswig-Holstein gibt. Die Fahrbüchereien werden vom Büchereiverein unterhalten.

Der Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V.

Das Bibliothekswesen wird im Land übergreifend gemanagt vom Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V., der für diese Aufgabe 1995 gegründet wurde.

Zum zentralen Service des Büchereivereins zählen unter anderem die Marktsichtung, die zentrale Medienbestellung, Beratung zu Bestandsaufbau und -pflege in EDV sowie Bau- und Einrichtungsfragen, Bereitstellung von Austauschbeständen und Wissensboxen, Organisation von Kinder- und Jugendbuchwochen, Öffentlichkeitsarbeit, Statistik und Fortbildungen. Dafür erhält der Büchereiverein finanzielle Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG).

Die „Agenda 2025 zur Entwicklung der Bibliotheken in Schleswig-Holstein“ betont die Rolle der Bibliotheken als Dritter Ort. Indem sie der Kommunikation, Integration und Identifikation in der Kommune bzw. auf dem Campus dienen, sind sie Teil der Stadtentwicklung und wichtige Bausteine jeder digitalen Strategie.

So werden Bibliotheken finanziert

Grundlage für die Finanzierung des Bibliothekswesens sind privatrechtliche, zwischen den Kommunen und dem Büchereiverein abgeschlossene Verträge. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Qualitätssicherung durch gut ausgebildetes und fest angestelltes Personal.

Voraussetzung für die Gewährung der FAG-Zuschüsse an die Bibliotheken ist, dass diese sich der zentralen Dienste der Büchereizentrale bedienen. Damit wird sichergestellt, dass durch die Bündelung der zur Verfügung stehenden Mittel ein Maximum an Leistung erzielt wird. Das Vertragssystem garantiert eine bundesweit beispielhafte interkommunale Zusammenarbeit mit erheblichen Synergie-Effekten, die allen Beteiligten zugutekommen. Es gibt je nach Situation vor Ort unterschiedliche Verträge, in denen nach exakten Kriterien die Art der Zuschüsse an die Bibliotheken geregelt wird.

Die Verteilung der Mittel erfolgt an die rund 130 Gemeinden, Kreise und Ämter mit Bibliotheken, die im Büchereiverein Mitglieder sind.

Gesetz sichert wichtige Arbeiten der Bibliotheken ab

Trotz der guten Präsenz der Bibliotheken in der Fläche gibt es auch in Schleswig-Holstein Probleme. Immer mehr Kommunen streichen aufgrund vorhandener Sparzwänge Personalstellen. Für die Landesregierung zählen Bibliotheken mit ihren vielfältigen Bildungs- und Kulturangeboten zu den Kernen kultureller Infrastruktur. Mit dem Bibliotheksgesetz unterstützt die Landesregierung die Bibliotheken bei ihrer Arbeit.

Die wichtigsten Gründe dafür lauten:

  • Bibliotheken ermöglichen flächendeckend schnell und unkompliziert einen Zugang zu Literatur, Medien und Information
  • und sind dabei ein Treffpunkt für alle Altersstufen, für alle sozialen Gruppen und für alle Kulturen.
  • Sie sind Integrations- und Lernort,
  • führen Kinder spielerisch an Sprache sowie an das Lesen heran
  • und helfen Jugendlichen und Erwachsenen, sich im "Medien- und Informationsdschungel" zurechtzufinden.
  • Sie beherbergen die unterschiedlichsten Genre und Medien von modern bis klassisch: Bücher, Romane, Krimis, dicke Wälzer, dünne Lyrikbändchen. Spiel- und Dokumentarfilme auf DVD sowie Blu-Ray.
  • Bibliotheken bieten Sachbücher, Ratgeber, Reiseführer, Sprachkurse, Musik-CDs, Noten, Zeitungen, Zeitschriften, Computer-, Wii- und klassische Gesellschaftsspiele, Hörbücher, Online-Angebote im pdf- und mp3-Format oder als E-Book.
  • Sie offerieren fremd- und zweisprachige Literatur, Lexika, Kinderbücher, Lern-Adventures und vieles mehr.
  • Als Ort des Austauschs und ganz wörtlich des Tauschs von Medien sind sie modern und ressourcenschonend und
  • bieten im Sinne der Chancengleichheit jedem eine Möglichkeit, vor Ort kostenlos ein reiches Zeitungs- und Zeitschriftenangebot einzusehen.
  • Bibliotheken sind außerdem multimediales Gedächtnis und Wissensspeicher, Dienstleister in der Wissensgesellschaft, aber auch Arbeitgeber und über die Medienerwerbungen nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor.

Damit sind die Bibliotheken wichtige Partner in einer sich insbesondere durch die Digitalisierung rasant verändernden Welt. Sie können als Bildungszentren insbesondere im ländlichen Raum einen wichtigen Beitrag leisten. Insgesamt bieten die Bibliotheken in Schleswig-Holstein jährlich über 7.600 Veranstaltungen an.

Das Gesetz hilft den Bibliotheken dabei, ihre Stellung zu sichern und ihre Bedeutung für die kulturelle Bildungslandschaft in Schleswig-Holstein zu betonen. Im Vordergrund stehen dabei die Qualitäts- und Angebotssicherung. Ziele sind:

  • die strukturelle und rechtliche Absicherung der guten bibliothekarischen Grundversorgung im Land,
  • die zukunftsfeste Ausrichtung des Bibliothekssystems Schleswig-Holstein,
  • die Bestands- und Angebots- sowie Qualitätssicherung und Professionalisierung auf hohem Niveau,
  • die generelle Aufwertung der Bibliotheken und ihrer Bedeutung für die Gesellschaft,
  • die Schaffung von Räumen für Angebote der Bibliotheken unter anderem für konkrete Zielgruppenarbeit und kulturelle Teilhabe, für Digitalisierung und generationenübergreifende Projekte
    sowie
  • die stärkere Vernetzung mit anderen Kultur- und Bildungspartnern.

Schleswig-Holstein ist als fünftes Bundesland der Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags "Kultur in Deutschland" nachkommen, ein Bibliotheksgesetz zu erlassen.

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