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Thema : Berufliche Bildung

Berufsoberschule

Letzte Aktualisierung: 19.09.2022

An den Berufsoberschulen können Schülerinnen und Schüler mit Fachhochschulreife die allgemeine und fachgebundene Hochschulreife erwerben. Die fachgebundene Hochschulreife ermöglicht ihnen ausschließlich ein Studium in der jeweiligen Fachrichtung. Weisen Schülerinnen und Schüler im geforderten Maße Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nach, können sie an der Berufsoberschule auch die allgemeine Hochschulreife erlangen und sich somit für jede Studienrichtung qualifizieren.

An einer Berufsoberschule gelten neben der Voraussetzung der Fachhochschulreife dieselben beruflichen Aufnahmebedingungen wie an einer Fachoberschule: eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit. Deshalb bildet in Schleswig-Holstein der erfolgreiche Besuch der Fachoberschule das erste Jahr der zweijährigen Berufsoberschule. Beide Schularten bieten sechs berufliche Fachrichtungen an: Wirtschaft und Verwaltung, Ernährung und Hauswirtschaft, Gestaltung, Gesundheit und Soziales, Technik sowie Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie.

Der Zugang zur Berufsoberschule ist auch für Schülerinnen und Schüler, die die Berufsfachschule III (BFS III) mit der Fachhochschulreife abgeschlossen haben, offen. Da der erfolgreiche Besuch der BFS III als schulische Ausbildung analog einer Berufsausbildung im dualen System gewertet (vergleiche Abschnitt B) wird, können sie ohne eine weitere Berufstätigkeit die Berufsoberschule besuchen.

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