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Thema : Berufliche Bildung

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen


Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen können in Deutschland anerkannt werden.

Letzte Aktualisierung: 28.08.2023

Sie haben im Ausland einen Beruf erlernt und wollen in Deutschland arbeiten? Dann können Sie die Gleichwertigkeit dieser Qualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation prüfen lassen. Dies gilt unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus.

Anspruch auf Beratung

Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Beratung. Wenn Sie zum Beispiel nicht wissen, zu welcher Berufsgruppe Ihr Abschluss gehört, wer für die Prüfung Ihres Abschlusses zuständig ist oder Sie Fragen zur finanziellen Unterstützung bei Ihrer Anerkennung haben, wenden Sie sich an die Stelle für die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in Ihrer Nähe. Weitere Informationen unter mehr lesen

Noch im Ausland?

Sie leben noch im Ausland und wollen in Schleswig-Holstein arbeiten?

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Auch die für die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses zuständige Stelle berät Sie gern. Alle Berufe und zuständigen Stellen finden Sie auf den Info-Seiten des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein EA-SH (auch in englischer und weiteren Sprachen):
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein: Anerkennung

Am Ende dieser Seite finden Sie eine Auflistung der am häufigsten nachgefragten Berufe und der dafür zuständigen Stellen.

Reglementierte und nicht reglementierte Berufe

Für so genannte reglementierte Berufe in Deutschland – beispielsweise Arzt/Ärztin, Krankenpfleger/Krankenpflegerin oder Lehrkräfte – ist eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation zwingend notwendig. Aber auch bei den nicht reglementierten Berufen, beispielsweise Ausbildungsberufe im dualen System, kann die Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses hilfreich sein und zum Beispiel den Zugang zu einem Beruf erleichtern.

Für welche Berufe eine Anerkennung in Schleswig-Holstein unbedingt notwendig ist, erfahren Sie auf den Internetseiten des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein (EA-SH). Dort finden Sie auch weiterführende Informationen zum Thema.

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein: Anerkennung

Antragstellung

Sie können Ihren Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation auch elektronisch stellen:

  • bei der zuständigen Stelle oder
  • beim Einheitlichen Ansprechpartner

Onlineformular Anerkennung Berufsqualifikationen

Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere notwendige Unterlagen an.

Qualifizierungsmaßnahmen

Häufig sind für eine Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ergänzende Anpassungslehrgänge oder eine Eignungsprüfung nötig. Die zuständige Stelle, die auch die Anerkennung prüft, wird Sie hierzu beraten.

Zuständige Stellen für häufig nachgefragte Berufe

Zuständige StelleZugeordnete reglementierte Berufe

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur


Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Telefon 0431 988-0
E-Mail:
poststelle@bimi.landsh.de

Erzieherin/Erzieher
Heilerziehungspflegerin/
Heilerziehungspfleger
Heilpädagogin/
Heilpädagoge (Fachschulabschluss)
Sozialpädagogische Assistentin/
Sozialpädagogischer Assistent
Pflegeassistentin/Pflegeassistent
Lehrerin/Lehrer mehr lesen
Sonderpädagogische Lehrämter:
Technikerin/Techniker
Soziale Arbeit
Sozialpädagogik;
Erziehung und Bildung im Kindesalter
(Kindheitspädagogik);

Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von bis zu 102 Euro an.
Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien.

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Lorentzendamm 35
24103 Kiel
Telefon 0431 988-0
E-Mail: poststelle@jumi.landsh.de
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbrauerschutz
Referat IX 52

Telefon 988-7149
E-Mail: Referat52@mllev.landsh.de
Internet: www.schleswig-holstein.de/mllev

Lebensmittelchemiker und Lebensmittelkontrolleure

Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbrauerschutz
Referat Veterinärwesen

Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Birte Hauschild
Telefon 0431 988-5238
E-Mail: birte.hauschild@mllev.landsh.de
Internet: www.schleswig-holstein.de/mllev

Tierärztin/Tierarzt

Für die Erteilung der Approbation sowie für die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes fallen Verwaltungsgebühren je nach Aufwand in einem Rahmen von 117 bis 400 Euro an.

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel
Telefon 0431 57065-0
E-Mail: info@aik-sh.de
Internet: https://www.aik-sh.de/zustaendige-stelle-2/

Stadtplanerin/Stadtplaner
Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt
Ingenieurin/Ingenieur
Innenarchitektin/Innenarchitekt
Vermessungsingenieurin/Vermessungsingenieur

Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von etwa 100 bis 300 Euro an.
Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien.

Gesundheitsberufe

Zuständige StelleZugeordnete reglementierte Berufe

Schleswig-Holsteinisches Institut für berufliche Bildung (SHIBB)

Sophienblatt 50a
24114 Kiel
Telefon 0431 988-0
E-Mail:
gesundheitsberufe@shibb.landsh.de
Internet:
www.schleswig-holstein.de/shibb

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Altenpflegehelfer/in, Physiotherapeut/in, Pflegehelfer/in (Kranken- und Altenpflege), Pflegefachmann/frau, Ergotherapeut/in, Logopädin/Logopäde, Masseur/in und med. Bademeister/in, Diätassistent/in, Podologe/-in, Operationstechnische/r Assistent/in (OTA), Rettungsassistent/in, Notfallsanitäter/in, Rettungssanitäter/in, Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA), Orthopist/ Orthopistin, Medizinisch technische/r Assistent/-in (MTA)

Für das Anerkennungsverfahren fallen je nach Beruf Gebühren von 60 bis 530 Euro an.
Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien oder Sachverständigenleistungen.

Landesamt für soziale Dienste
Dezernat Gesundheitsberufe

Gartenstraße 24
24534 Neumünster
Telefon 0431 988-0
Fax 0431 988-5601
E-Mail:
anerkennung-gesundheit@lasd.landsh.de
Internet:
Landesamts für soziale Dienste

Ärztin/ Arzt, Zahnärztin/ Zahnarzt, Apothekerin/ Apotheker, Psychotherapeutin/ Psychotherapeut, Psychologische Psychotherapeutin/ -therapeut, Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin/ -therapeut, Hebamme

Für das Anerkennungsverfahren fallen je nach Beruf Gebühren von 60 bis 530 Euro an. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien oder Sachverständigenleistungen.

Ärztekammer Schleswig-Holstein
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
Telefon 04551 803-0
E-Mail: info@aeksh.de

Weiterbildungsabschlüsse von Fachärztinnen und Fachärzten

Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von etwa 100 bis 600 Euro an. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien.

Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Westring 496
24106 Kiel
Telefon 0431 260926-0
E-Mail:
central@zaek-sh.de

Weiterbildungsabschlüsse von Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten

Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von 950 Euro an. Hinzu kommen mögliche weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien.

Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Telefon 0431 57935-10
E-Mail:
geschaeftsstelle@ak-sh.aponet.de

Weiterbildungsabschlüsse von Fachapothekerinnen und Fachapothekern

Für das Anerkennungsverfahren fallen keine Gebühren an.

Psychotherapeutenkammer
Schleswig-Holstein
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Sophienblatt 92-94
24114 Kiel
Telefon 0431 661199-0
E-Mail: info@pksh.de

Weiterbildungsabschlüsse von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten;
Weiterbildungsabschlüsse von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten.

Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren an, darüber hinaus auch Gebühren für beispielsweise Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien.

 

 

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Gartenstraße 210-214
48147 Münster/Westfalen
Telefon 0251 929-2251 oder -2252
E-Mail:
mfa@aekwl.de

Medizinische Fachangestellte / Medizinischer Fachangestellter (MFA)

Die Gebühren betragen zurzeit 125 Euro für die Dokumentenprüfung. Für eine Qualifikationsanalyse fällt eine Verwaltungsgebühr von 175 Euro an. Hinzu können weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien kommen.

Nähere Informationen unter:

https://www.aekwl.de/fuer-mfa/nach-der-ausbildung/auslaendische-abschluesse/

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Auf der Horst 29
48147 Münster/Westfalen
Telefon 0251 507-549
Fax 0251 507-559
E-Mail:
bqfg@zahnarzte-wl.de

Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnmedizinischer Fachangestellter (ZFA)

Die Kosten für die Gleichwertigkeitsfeststellung liegen bei 480 Euro. Hinzu können weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien kommen.

Nähere Informationen unter:

https://www.zahnaerzte-wl.de/pages/feststellung-und-anerkennung-im-ausland-erworbener-berufsqualifitationen

Landesapothekerkammer Brandenburg

Am Buchhorst 18
14478 Potsdam
Telefon 0331 888 66-0
Fax 0331 888 66-20
E-Mail: kammer@lakbb.de

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte / Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter (PKA)

Die Höhe der Gebühr für das Anerkennungsverfahren bestimmt sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung. Die Mindestgebühr beträgt 240 Euro und die Höchstgebühr 500 Euro. Hinzu können weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien kommen.

Nähere Informationen unter:

https://www.lakbb.de/aus-fort-und-weiterbildung/bqfg-anerkennung-auslaendischer-berufsabschluesse/pharmazeutisch-kaufmaennische-angestellte/zustaendige-stelle/

Handwerkliche Berufe

(wie zum Beispiel Kfz-Mechatroniker/-in, Elektroniker/-in, Friseur/-in, Tischler/-in)

Zuständige Stelle

Zugeordnete reglementierte Berufe

Handwerkskammer Flensburg

Denise Dronia
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Telefon 0461 866-153
E-Mail:
d.dronia@hwk-flensburg.de

Für die Stadt Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Nordfriesland und Dithmarschen

https://wv11.odav.de/artikel/anerkennung-auslaendischer-abschluesse-11,87,40.html

Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von etwa 300 bis 600 Euro an. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzung, Kopien und Qualifikationsanalysen.

Handwerkskammer Lübeck

Sabrina Dücker
Breite Straße 10/12
23552 Lübeck
Telefon 0451 1506-211
Fax 0451 1506-180
E-Mail:
anerkennungsgesetz@hwk-luebeck.de

Für Lübeck, Kiel, Neumünster und die Kreise Ostholstein, Herzogtum Lauenburg, Plön, Segeberg, Steinburg und Stormarn

https://www.hwk-luebeck.de/ausbildung/anerkennungsgesetz.html 

Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von etwa 100 bis 600 Euro an. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzung, Kopien und Qualifikationsanalysen.

Berufe aus Industrie und Handel

Zuständige StelleZugeordnete reglementierte Berufe

IHK-FOSA (Foreign Skills Approval)

Ulmenstraße 52 g
90443 Nürnberg
Telefon 0911 815060
Fax 0911 81506100
E-Mail: info@ihk-fosa.de

Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von etwa 100 bis 600 Euro an. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzung, Kopien.

Liste der Berufe: https://www.ihk-fosa.de/fileadmin/ihk-fosa/Dateien/Informationsmaterial/IHK-Berufe.pdf

IHK Kiel

Bergstraße 2
24103 Kiel
Thorsten Hülß
Telefon 04121 4877-35
E-Mail: huelss@kiel.ihk.de

Für Kiel, Neumünster und die Kreise Pinneberg, Plön, Rendsburg-Eckernförde und Steinburg

https://www.ihk-schleswig-holstein.de/bildung/ausbildung/tipps/ausland-berufsabschluesse-1372002

 

IHK Flensburg

Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg
Özgür Yurteri
Telefon 0461 806-338
E-Mail: yurteri@flensburg.ihk.de  

Für Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg, Nordfriesland und Dithmarschen

https://www.ihk-schleswig-holstein.de/bildung/ausbildung/tipps/ausland-berufsabschluesse-1372002

 

IHK Lübeck

Fackenburger Allee 2
23554 Lübeck
Sebastian Grothkopp
Telefon 0451 6006-203
Fax 0451 6006-4203
E-Mail: grothkopp@ihk-luebeck.de

Für Lübeck und die Kreise Ostholstein, Segeberg und Stormarn

https://www.ihk-schleswig-holstein.de/bildung/ausbildung/tipps/ausland-berufsabschluesse-1372002




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