Sie haben im Ausland einen Beruf erlernt und wollen in Deutschland arbeiten? Dann können Sie die Gleichwertigkeit dieser Qualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation prüfen lassen. Dies gilt unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus.
Beratung
Sie wissen nicht, zu welcher Berufsgruppe Ihr Abschluss gehört, wer für die Prüfung Ihres Abschlusses zuständig ist oder haben Sie Fragen zur finanziellen Unterstützung bei Ihrer Anerkennung? Hier finden Sie Ihre Ansprechperson in Schleswig-Holstein für allgemeine Fragen zur Anerkennung und Qualifizierung im Anerkennungsverfahren. mehr lesen
Noch im Ausland?
Sie leben noch im Ausland und wollen in Schleswig-Holstein arbeiten?
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Auch die für die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses zuständige Stelle berät Sie gern.
Informationen zum Anerkennungsverfahren, zu einzelnen Berufen, Beratungsstellen und – wenn vorhanden – den Link zum digitalen Antragsformular finden Sie auf dem Anerkennungsportal des BIBB. mehr lesen
Auch über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA-SH) können Sie für reglementierte Berufe einen digitalen Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation stellen. Hier kommen Sie zum entsprechenden Antragsformular (deutsch/ englisch): mehr lesen
Am Ende dieser Seite finden Sie eine Auflistung der am häufigsten nachgefragten Berufe und der dafür zuständigen Stellen.
Reglementierte und nicht reglementierte Berufe
Für so genannte reglementierte Berufe in Deutschland – beispielsweise Arzt/Ärztin, Krankenpfleger/Krankenpflegerin oder Lehrkräfte – ist eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation zwingend notwendig. Aber auch bei den nicht reglementierten Berufen, beispielsweise Ausbildungsberufe im dualen System, kann die Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses hilfreich sein und zum Beispiel den Zugang zu einem Beruf erleichtern.
Für welche Berufe eine Anerkennung in Schleswig-Holstein unbedingt notwendig ist, erfahren Sie auf BIBB-Anerkennungsportal mehr lesen
Antragstellung
Sie können Ihren Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation auch elektronisch stellen:
- bei der zuständigen Stelle über das BIBB-Anerkennungsportal mehr lesen
- beim Einheitlichen Ansprechpartner mehr lesen
Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere notwendige Unterlagen an.
Qualifizierungsmaßnahmen
Häufig sind für eine Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ergänzende Anpassungslehrgänge oder eine Eignungsprüfung nötig. Die zuständige Stelle, die auch die Anerkennung prüft, wird Sie hierzu beraten.
Auch die Stellen für die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung helfen Ihnen gern weiter. mehr lesen
Zuständige Stellen für häufig nachgefragte Berufe
| Zuständige Stelle | Zugeordnete reglementierte Berufe |
|---|
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel Telefon 0431 988-2514 E-Mail: AAB@bildungsdienste.landsh.de | Erzieherin/Erzieher Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger Heilpädagogin/Heilpädagoge (Fachschulabschluss) Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von bis zu 100 Euro an. Es kann eine Gebührenbefreiung bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II beantragt werden. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien. |
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel Telefon 0431 988-5897 E-Mail:Anerkennung-Lehramtsqualifikation@bimi.landsh.de | Lehrerin/Lehrer mehr lesen Sonderpädagogische Lehrämter Für das Anerkennungsverfahren fallen für Lehramtsqualifikationen keine Gebühren an. |
Hochschule für angewandte Wissenschaften Kiel Prüfungsausschuss für die staatliche Anerkennung in Sozialberufen Sokratesplatz 2 24149 Kiel Telefon 0431 210-3009 E-Mail:
anerkennung-sozialberufe.team@haw-kiel.de
| Soziale Arbeit Sozialpädagogik Erziehung und Bildung im Kindesalter (Kindheitspädagogik) weitere Informationen unter mehr lesen Für das Anerkennungsverfahren können Gebühren bis zu 102 Euro anfallen. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien. |
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Lorentzendamm 35 24103 Kiel Telefon 0431 988-0 E-Mail: poststelle@jumi.landsh.de | Rechtsanwältin/Rechtsanwalt |
Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbrauerschutz Referat IX 52 Fleethörn 29-31 24103 Kiel Telefon: 0431 988-9979 E-Mail: Referat52@mllev.landsh.de Internet: www.schleswig-holstein.de/mllev | Lebensmittelchemiker und Lebensmittelkontrolleure |
Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbrauerschutz Referat Veterinärwesen Fleethörn 29-31 24103 Kiel Birte Hauschild Telefon 0431 988-5238 E-Mail: birte.hauschild@mllev.landsh.de Internet: www.schleswig-holstein.de/mllev | Tierärztin/Tierarzt Für die Erteilung der Approbation sowie für die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes fallen Verwaltungsgebühren je nach Aufwand in einem Rahmen von 117 bis 400 Euro an. |
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 71 24105 Kiel Telefon 0431 57065-0 E-Mail: info@aik-sh.de Internet: https://www.aik-sh.de/zustaendige-stelle-2/ | Stadtplanerin/Stadtplaner Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt Ingenieurin/Ingenieur Innenarchitektin/Innenarchitekt Vermessungsingenieurin/Vermessungsingenieur Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von etwa 100 bis 300 Euro an. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien. |
Gesundheitsberufe
| Zuständige Stelle | Zugeordnete reglementierte Berufe |
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Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) Nichtakademische Gesundheitsberufe Muhliusstraße 38 24103 Kiel Telefon 0431 988-9765 E-Mail:
gesundheitsberufe@shibb.landsh.de
Internet: www.schleswig-holstein.de/shibb | Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Altenpflegehelfer/in, Physiotherapeut/in, Pflegehelfer/in (Kranken- und Altenpflege), Pflegefachmann/frau, Ergotherapeut/in, Logopädin/Logopäde, Masseur/in und med. Bademeister/in, Diätassistent/in, Podologe/in, Operationstechnische/r Assistent/in (OTA), Rettungsassistent/in, Notfallsanitäter/in, Rettungssanitäter/in, Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA), Orthopist/ Orthopistin, Medizinisch technische/r Assistent/in (MTA) Für das Anerkennungsverfahren fallen je nach Beruf Gebühren von 60 bis 530 Euro an. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien oder Sachverständigenleistungen. |
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) Akademische Gesundheitsberufe Muhliusstraße 38 24103 Kiel Telefon 0431 988-9126 E-Mail:
Anerkennung-Gesundheit@shibb.landsh.de
Internet: www.schleswig-holstein.de/shibb | Ärztin / Arzt, Zahnärztin / Zahnarzt, Apothekerin / Apotheker, Psychotherapeutin / Psychotherapeut, Psychologische Psychotherapeutin / -Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut, Hebamme Für das Anerkennungsverfahren fallen je nach Beruf Gebühren von 60 bis 530 Euro an. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien oder Sachverständigenleistungen. |
Ärztekammer Schleswig-Holstein Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bismarckallee 8-12 23795 Bad Segeberg Telefon 04551 803-0 E-Mail: info@aeksh.de | Weiterbildungsabschlüsse von Fachärztinnen und Fachärzten Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von etwa 100 bis 600 Euro an. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien. |
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Körperschaft des öffentlichen Rechts Westring 496 24106 Kiel Telefon 0431 260926-0 E-Mail: central@zaek-sh.de | Weiterbildungsabschlüsse von Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von 950 Euro an. Hinzu kommen mögliche weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien. |
Apothekerkammer Schleswig-Holstein Körperschaft des öffentlichen Rechts Düsternbrooker Weg 75 24105 Kiel Telefon 0431 57935-10 E-Mail: info@aksh-kiel.de | Weiterbildungsabschlüsse von Fachapothekerinnen und Fachapothekern Für das Anerkennungsverfahren fallen keine Gebühren an. |
Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein Körperschaft des öffentlichen Rechts Sophienblatt 92-94 24114 Kiel Telefon 0431 661199-0 E-Mail: info@pksh.de | Weiterbildungsabschlüsse von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten; Weiterbildungsabschlüsse von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten. Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren an, darüber hinaus auch Gebühren für beispielsweise Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien. |
Ärztekammer Westfalen-Lippe Körperschaft des öffentlichen Rechts Gartenstraße 210-214 48147 Münster/Westfalen Telefon 0251 929-2251 oder -2252 E-Mail: mfa@aekwl.de | Medizinische Fachangestellte / Medizinischer Fachangestellter (MFA) Die Gebühren betragen zurzeit 125 Euro für die Dokumentenprüfung. Für eine Qualifikationsanalyse fällt eine Verwaltungsgebühr von 175 Euro an. Hinzu können weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien kommen. Nähere Informationen unter mehr lesen |
Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Körperschaft des öffentlichen Rechts
Auf der Horst 29 48147 Münster/Westfalen Telefon 0251 507-549 Fax 0251 507-559 E-Mail: bqfg@zahnarzte-wl.de | Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnmedizinischer Fachangestellter (ZFA) Die Kosten für die Gleichwertigkeitsfeststellung liegen bei 480 Euro. Hinzu können weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien kommen. Nähere Informationen unter mehr lesen |
Landesapothekerkammer Brandenburg Am Buchhorst 18 14478 Potsdam Telefon 0331 888 66-0 Fax 0331 888 66-20 E-Mail: kammer@lakbb.de | Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte / Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter (PKA) Die Höhe der Gebühr für das Anerkennungsverfahren bestimmt sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung. Die Mindestgebühr beträgt 240 Euro und die Höchstgebühr 500 Euro. Hinzu können weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien kommen. Nähere Informationen unter: https://www.lakbb.de/aus-fort-und-weiterbildung/bqfg-anerkennung-auslaendischer-berufsabschluesse/pharmazeutisch-kaufmaennische-angestellte/zustaendige-stelle/ |
Handwerkliche Berufe
(wie zum Beispiel Kfz-Mechatroniker/-in, Elektroniker/-in, Friseur/-in, Tischler/-in)
Zuständige Stelle | Zugeordnete reglementierte Berufe |
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Handwerkskammer Flensburg Denise Dronia Johanniskirchhof 1-7 24937 Flensburg Telefon 0461 866-153 E-Mail: d.dronia@hwk-flensburg.de | Für die Stadt Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Nordfriesland und Dithmarschen https://wv11.odav.de/artikel/anerkennung-auslaendischer-abschluesse-11,87,40.html Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von etwa 300 bis 600 Euro an. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzung, Kopien und Qualifikationsanalysen. |
Handwerkskammer Lübeck Sabrina Dücker Breite Straße 10/12 23552 Lübeck Telefon 0451 1506-211 Fax 0451 1506-180 E-Mail: anerkennungsgesetz@hwk-luebeck.de | Für Lübeck, Kiel, Neumünster und die Kreise Ostholstein, Herzogtum Lauenburg, Plön, Segeberg, Steinburg und Stormarn https://www.hwk-luebeck.de/ausbildung/anerkennungsgesetz.html Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von etwa 100 bis 600 Euro an. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzung, Kopien und Qualifikationsanalysen. |
Berufe aus Industrie und Handel
| Zuständige Stelle | Zugeordnete reglementierte Berufe |
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IHK-FOSA (Foreign Skills Approval) Ulmenstraße 52 g 90443 Nürnberg Telefon 0911 815060 Fax 0911 81506100 E-Mail: info@ihk-fosa.de | Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von etwa 100 bis 600 Euro an. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzung, Kopien. Liste der Berufe: https://www.ihk-fosa.de/fileadmin/ihk-fosa/Dateien/Informationsmaterial/IHK-Berufe.pdf |
IHK Kiel Bergstraße 2 24103 Kiel Thorsten Hülß Telefon 04121 4877-35 E-Mail: huelss@kiel.ihk.de | Für Kiel, Neumünster und die Kreise Pinneberg, Plön, Rendsburg-Eckernförde und Steinburg https://www.ihk-schleswig-holstein.de/bildung/ausbildung/tipps/ausland-berufsabschluesse-1372002 |
IHK Flensburg Heinrichstraße 28-34 24937 Flensburg Özgür Yurteri Telefon 0461 806-338 E-Mail: yurteri@flensburg.ihk.de | Für Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg, Nordfriesland und Dithmarschen https://www.ihk-schleswig-holstein.de/bildung/ausbildung/tipps/ausland-berufsabschluesse-1372002 |
IHK Lübeck Fackenburger Allee 2 23554 Lübeck Sebastian Grothkopp Telefon 0451 6006-203 Fax 0451 6006-4203 E-Mail: grothkopp@ihk-luebeck.de | Für Lübeck und die Kreise Ostholstein, Segeberg und Stormarn https://www.ihk-schleswig-holstein.de/bildung/ausbildung/tipps/ausland-berufsabschluesse-1372002 |