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Thema : Ausbildung

Jugendaufbauwerk Schleswig-Holstein (JAW)

Das Jugendaufbauwerk ist ein wesentlicher Baustein der Arbeitsmarkt-, Jugend-, Sozial- und Gesellschaftspolitik des Landes.

Letzte Aktualisierung: 14.01.2021

70 Jahre Jugendaufbauwerk Schleswig-Holstein

Das Jugendaufbauwerk wurde mit dem Landesgesetz über das Jugendaufbauwerk Schleswig-Holstein vom 13. Dezember 1949 gegründet, um der äußerst schwierigen Ausbildungs- und Arbeitsplatzsituation in der Nachkriegszeit zu begegnen. Im Verlauf der folgenden Jahrzehnte wurde das Bildungsangebot zur individuellen Förderung ausdifferenziert und insbesondere im Bereich der präventiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen weiterentwickelt.

Schulentlassene junge Menschen können in den Einrichtungen im Jugendaufbauwerk berufsvorbereitende und beruflich qualifizierende Bildungsangebote bis hin zu dualen Ausbildungsgängen wahrnehmen und damit ihre beruflichen Chancen auf dem ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhöhen. Diese Maßnahmen werden überwiegend im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des dritten Sozialgesetzbuches durchgeführt. Darüber hinaus ist das Jugendaufbauwerk kompetenter Partner der Jobcenter, um jungen Menschen, die Ansprüche auf Eingliederung nach dem zweiten Sozialgesetzbuch haben, individuelle Angebote zur Beschäftigung und Qualifizierung zu machen. Das Jugendaufbauwerk bietet zudem Jugendlichen und jungen Erwachsenen Unterstützung bei ihrer Berufswahlentscheidung noch vor Beendigung der allgemeinen Schulpflicht.

Trägerverbund

Im Februar 2017 gründeten die Jugendaufbauwerkseinrichtungen die Landesarbeitsgemeinschaft der Jugendaufbauwerke Schleswig-Holstein e.V.
Die 18 Einrichtungen im Jugendaufbauwerk bilden einen Verbund auf freiwilliger Basis mit einer durch das Gesetz faktisch festgeschriebenen Verpflichtung zur Zusammenarbeit. Die Einrichtungen sind flächendeckend in Schleswig-Holstein vertreten und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die berufliche Qualifizierung junger Menschen, die Probleme beim Einstieg in den Beruf haben.

Historisch befanden sich die Einrichtungen in kommunalen Trägerschaften (Kreise, kreisfreie Städte und Städte). Insbesondere die durchgängige Anwendung des Vergabe- und Wettbewerbsrechts, verbunden mit einer bis in die Praxis hineinreichenden divergenten Gesetzes- und Förderlogik innerhalb des Sozialgesetzbuches, aber auch wirtschaftliche Zwänge führten zu Trägerwechseln und Privatisierungen. Das Land hat diesen Umstrukturierungsprozess aktiv begleitet und unterstützt.

Leitungsfunktion des Landes

Aufgrund seiner im Gesetz über das Jugendaufbauwerk Schleswig-Holstein besonders fixierten Rolle übt das Land einen entscheidenden Einfluss auf die Tätigkeit und das Aufgabenspektrum der Einrichtungen aus und wacht über deren Qualität. Zu den Leitungsaufgaben gehören die

  • Bereitstellung von Investitionsmitteln nach Maßgabe des Landeshaushalts,
  • Wahrnehmung der Fachaufsicht und der Heimaufsicht nach den Landesbestimmungen,
  • Begleitung der Qualitätsentwicklung und -sicherung,
  • Wahrnehmung zentraler Funktionen für alle Einrichtungen.

Seit dem 01.01.2021 hat das Schleswig-Holsteinische Institut für berufliche Bildung (SHIBB) die Leitungsaufgaben übernommen.

Kontakt SHIBB

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung

Muhliusstraße 38, 24103 Kiel

Ziele und Inhalte

Die Herstellung der Ausbildungsreife und Beschäftigungsfähigkeit zur dauerhaften Eingliederung in das Erwerbssystem sind Ziele in den Bildungsmaßnahmen des Jugendaufbauwerks. Dies wird insbesondere erreicht mit

  • dem Aufbau und der Festigung einer tragfähigen Lern- und Leistungsmotivation,
  • der Förderung von Eigenverantwortung, Selbstständigkeit, der Lern- und Entscheidungskompetenz,
  • der mittelbaren Unterstützung im Schulleistungsbereich, der Förderung der individuellen Berufswahlkompetenz, der Vorbereitung auf den Nacherwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses sowie Schulsozialarbeit,
  • der Förderung erkannter Stärken und der Herstellung von Teamfähigkeit,
  • Berufsorientierung in Zusammenarbeit mit allgemein bildenden Schulen
  • Berufsorientierungsprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Handlungskonzept Praxis, Lebensplanung und Schule, Berufseinstiegsbegleitung,
  • Berufsvorbereitung: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (inkl. Rehabilitation), Produktionsschule,
  • duale Ausbildung: integrativ (inkl. Rehabilitation), kooperativ (inkl. Rehabilitation), ausbildungsbegleitende Hilfen, assistierte Ausbildung,
  • Flucht & Migration: Perspektiven für junge Flüchtlinge, Integration durch Ausbildung/Arbeit und andere Projekte, unbegleitete Minderjährige, Integrationsmaßnahme für junge Geflüchtete,
  • Unterbringung: einige Einrichtungen bieten Wohnheim- und Internatsplätze.

Fach-, Methoden-, Lern und Sozialkompetenz werden in Werkstatt, Berufsschule, Internat und in betrieblichen Praktika von Wirtschaft und Verwaltungen vermittelt. Sie werden ergänzt durch lebenspraktische Förderung sowie durch eigenverantwortliche Entwicklung von Lernbereitschaft und Arbeitshaltung. Informationstechnische Bildungselemente sind Bestandteil aller Maßnahmen, die das Jugendaufbauwerk anbietet. Über Partnerschaften mit Dänemark, Frankreich und weiteren europäischen und außereuropäischen Ländern leistet das Jugendaufbauwerk einen Beitrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und stellt reale Lernorte zur Herausbildung interkultureller Kompetenzen zur Verfügung.

Aufnahme junger Menschen

Jugendliche und junge Erwachsene wenden sich an die örtliche Arbeitsagentur oder die zuständigen Jobcenter vor Ort, um an einem Bildungsangebot in einer Einrichtung der Jugendaufbauwerke teilnehmen zu können. Die Arbeitsagentur beziehungsweise die Jobcenter erteilen weitere Auskünfte und sind für die Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe zuständig. Die Teilnahme ist freiwillig und für junge Leute bis zu 25 Jahren möglich.

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