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Thema : Artenschutz

Wölfe in Schleswig-Holstein


Im Jahr 2007 konnte erstmals wieder ein Wolf in Schleswig-Holstein nachgewiesen werden. Seitdem hat es insgesamt 536 C1-Wolfsnachweise sowie 12 bestätigte C2-Wolfshinweise gegeben (Stand 03.09.2022).

Letzte Aktualisierung: 07.02.2024

Die Rückkehr des Wolfes stellt auch Schleswig-Holstein vor neue Herausforderungen!

Der Wolf steht als FFH Art (Anhang II & IV) und im Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14) unter besonderem und strengem Schutz. Damit wachsen die Aufgaben im Bereich Wolfsmanagement für die einzelnen Bundesländer.

Ziel ist es, die Besiedlungsentwicklung des Wolfes so konfliktarm wie möglich zu gestalten. Daher ist es wichtig, gemeinsam mit den wichtigen Interessensgruppen, wie etwa Nutztierhalter und Jäger, Lösungsstrategien zu entwickeln, die helfen Konflikte zu vermeiden.

Nutztierhalter können besonders betroffen sein, wenn es zu Übergriffen des Wolfes auf ihre Tierherden kommt. Daher bedarf es eines angemessenen Schutzes der Herden. Hier sind nicht nur Tierhalterinnen und Tierhalter gefragt, sondern auch das Land, indem es entsprechende Unterstützung leistet. Im Rahmen des Wolfsmanagements gibt es ein breites Spektrum an Schutzmaßnahmen und Hilfe – von Beratungen der Tierhalter über die Bereitstellung von sogenannten Notfallsets bis hin zu Entschädigungszahlungen bei einem Wolfsübergriff auf Nutztiere.

 

Weitere wichtige Eckpfeiler im Wolfsmanagement sind die Etablierung eines landesweiten Monitorings und natürlich eine gut ausgebaute Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Interessengruppen, das Finden gemeinsamer Schnittpunkte und die Durchsetzung daraus entstehender Ziele können helfen, ein möglichst konfliktfreies Miteinander von Mensch und Wolf zu ermöglichen.

Neuordnung des Wolfmanagements in Schleswig-Holstein

Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Wolfsnachweisen seit Ende 2014 wurde das Wolfsmanagement im Mai 2015 sowie im Herbst 2019 zusätzlich gestärkt.

Zusätzlich zu den zwei Projektstellen wurden drei feste Stellen etabliert, welche im Landesamt für Umwelt (LfU) angesiedelt sind, mit den Aufgabenbereichen Management/Herdenschutz, Monitoring sowie Koordination der Wolfsbetreuer. Außerdem wurde ein Verfahren entwickelt, das in besonderen Gefährdungssituationen eine unbürokratische Zurverfügungstellung von Herdenschutzpaketen an tierhaltende Betriebe (im Regelfall außerhalb der Wolfspräventionsgebiete) vorsieht. Die Pakete bestehen aus unterschiedlichem Zaunmaterial, welches im Notfall bereitgestellt werden kann, um Nutztierherden nach einem Wolfsübergriff schnell zu sichern und weitere Verluste zu verhindern. Auch die Zahl der engagierten und ehrenamtlichen Wolfsbetreuer, die regelmäßige Schulungen und Fortbildungen rund um das Thema Wolf besuchen, wurde auf etwa 70 Personen erhöht.

Aktuell gibt es zwei territoriale Paare - eines davon im westlichen Herzogtum Lauenburg und eines im Bereich des Segeberger Forstes (Stand Oktober 2022). Zusätzlich gibt es im südlichen Grenzbereich zu Mecklenburg-Vorpommern ein territoriales Wolfspaar, welches zwar beide Bundesländer nutzt, aber Mecklenburg-Vorpommern zugeordnet wird. Im Jahr 2018 bis in den Herbst 2019 waren in Schleswig-Holstein erstmals zwei residente Wölfe nachgewiesen worden, für die es aber aktuell keine Nachweise mehr gibt.

Wichtig ist es, Transparenz zu schaffen, über die unterschiedlichsten Belange rund um den Wolf zu informieren und mögliche Konflikte mit Wölfen zu minimieren. Aus diesem Grund sind ein beständig angepasstes, funktionierendes Wolfsmanagement und die Etablierung entsprechender Strukturen besonders wichtig.

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