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Thema : Artenschutz

Seehundbericht


Der an der gesamten Nordseeküste verbreitete Seehund gilt als eine Leittierart in Schleswig-Holstein. Obwohl er gemäß §2 Bundesjagdgesetz als jagdbare Wildart eingestuft wird, darf er in Schleswig-Holstein nicht bejagt werden. Wasserverschmutzung und Krankheiten setzen der Seehundpopulation regelmäßig zu. Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein werden daher im Rahmen der Förderung aus der Jagdabgabe regelmäßige Zuwendungen an Forschungseinrichtungen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes oder zur Habitatnutzung der Seehunde gewährt.

Letzte Aktualisierung: 07.12.2023

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