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Thema : Artenschutz

Artenhilfsprogramm Kranich

Letzte Aktualisierung: 29.04.2015

Mit Hilfe umfangreicher Fördergelder des Landes werden verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um den Kranich zu schützen. Hierzu gehört, dass ausreichend hohe Wasserstände in den Brutbiotopen geschaffen und erhalten werden (zum Beispiel in Mooren und Brüchen). Die Maßnahmen haben dazu geführt, dass der Brutbestand von weniger als zehn Paaren in den 70er Jahren auf über 255 in 2006 deutlich angestiegen ist. Näheres hierzu enthält der Jagd- und Artenschutzbericht.

Artenhilfsprogramm Weißstorch, Schwarzstorch, Wiesen- und Moorvögel

In einem gemeinsamen Projekt vom NABU und vom WWF wurden umfangreiche Untersuchungen zum Schutz des Weißstorches durchgeführt. Themen dieses vom Land finanzierten Vorhabens waren die Brut-, Zug- und Überwinterungssituation und die Ökologie des Weißstorches. Neben der Horstbetreuung wird ein Monitoringprogramm durchgeführt. Einzelne Biotopschutzmaßnahmen ergänzen das Artenhilfsprogramm. Es ist immerhin gelungen, den Bestand auf niedrigem Niveau (etwa 200 Paare) zu stabilisieren. Näheres hierzu enthält der Jagd- und Artenschutzbericht.

Dem seltenen Schwarzstorch wird durch Einzelmaßnahmen geholfen. Dazu gehört beispielsweise, Kunsthorste und Nahrungsgewässer anzulegen. Nach der Wiederbesiedelung in Schleswig-Holstein in den 1970er Jahren, brüteten im Jahre 2007 fünf Paare in Schleswig-Holstein. Näheres hierzu enthält der Jagd- und Artenschutzbericht.

Im Vertrags-Naturschutz ist ein Schwerpunkt auf Wiesenvögel ausgerichtet. Es ist allerdings bisher nicht gelungen, den Bestandsrückgang und den Arealverlust der Hauptzielarten Kiebitz und Uferschnepfe aufzuhalten. Der starke Rückgang der Uferschnepfe im Binnenland konnte allerdings durch die Besiedelung der Salzwiesen des Wattenmeeres nach der Einstellung oder Reduzierung der Beweidung teilweise kompensiert werden. Hier hat die Art, wie schon vorher der Rotschenkel, ein neues Refugium gefunden.

Für das Birkhuhn stellen umfassende lebensraumverbessernde Maßnahmen in Moorbereichen, in den wichtigen Moorübergangszonen und in ausreichend extensiv genutzten Grünlandflächen die einzige Möglichkeit dar, diese Vogelart in Schleswig-Holstein zu erhalten.

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