Navigation und Service

Thema : Artenschutz

Artenhilfsprogramme



Letzte Aktualisierung: 15.11.2023

Der Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten muss im Wesentlichen über den Schutz ihrer angestammten Lebensräume realisiert werden. Einige Arten und Artengruppen benötigen allerdings in unserer Kulturlandschaft zusätzliche gezielte Hilfsmaßnahmen, die den Biotopschutz ergänzen müssen. Derartige Maßnahmen werden im Rahmen von Artenhilfsprogrammen durchgeführt.

Bereits 1983 hatte die damalige oberste Landschaftspflegebehörde ein erstes Artenschutzprogramm aufgestellt, welches mehrere Artenhilfsprogramme für einzelne Arten und Artengruppen zusammenfasste. Dieses Artenschutzprogramm wurde im Bericht der Landesregierung zum Arten- und Biotopschutz 1991 erweitert und im Jahr 2008 als Artenhilfsprogramm fortgeschrieben. Das Programm konzentriert sich in der Auswahl der Arten oder Artengruppen auf solche, mit denen in der Regel gleichzeitig auch vielen anderen Tier- und Pflanzenarten der entsprechenden Lebensgemeinschaften geholfen wird.

Für folgende Arten oder Artengruppen werden in Schleswig-Holstein Artenhilfsmaßnahmen durchgeführt:

Arten oder Artengruppen

Orchideen, Bunte Wiesen, Wiederansiedlung


Orchideen und Bunte Wiesen

Im Rahmen des Programmes werden praktische Schutz- und Pflegemaßnahmen für Orchideen und bunte Wiesen erarbeitet und gefördert.

Wiederansiedlung gefährdeter Pflanzenarten

Stark bedrohte Pflanzenarten werden durch die künstliche Anzucht und Vermehrung sowie durch das anschließende Auspflanzen in der freien Natur gefördert. Dieses kann aber auch von Gartenbesitzern über das Einbringen in den privaten Garten erfolgen. Die Aktion wird alljährlich über die Ausgabe von Saatgrußkarten beworben.

Fledermäuse und Höhlenbäume


In den 70ziger und 80ziger Jahren des 20. Jahrhunderts gingen die Fledermausbestände in Schleswig-Holstein drastisch zurück, ohne dass die Ursachen hierfür genau bekannt waren. Das Artenhilfsprogramm sollte hier Abhilfe schaffen. Daneben besteht auch weiterhin das Ziel, günstige Lebensbedingungen für die verschiedenen Arten zu schaffen und nachhaltig zu sichern. Das Land fördert verschiedene Maßnahmen zur Erfassung, zur biologischen Forschung und zum Schutz der Fledermäuse. Von herausragender Bedeutung für den Fledermausschutz ist das Naturdenkmal „Segeberger Kalkberg und Kalkberghöhle“. Heute wissen wir, dass es zu den bedeutendsten Fledermausquartieren Mitteleuropas zählt. Ferner hat die Levensauer Hochbrücke in Kiel als größtes deutsches Überwinterungsquartier für den Großen Abendsegler europaweite Bedeutung.

Verglichen mit der Einschätzung von 1990 hat sich der Kenntnisstand für diese Artengruppe verbessert, von den 15 nachgewiesenen Arten sind aber nur wenige weit verbreitet und häufig. Durch die Sicherung und Schaffung von Sommer- und Winterquartieren haben sich vielerorts die Zahlen der dort angetroffenen Tiere deutlich erhöht. Weitere Informationen erhalten Sie in der Roten Liste der Säugetiere.

Waldlebende Arten können von einem steigenden Angebot und einem verbesserten Schutz von Höhlenbäumen, die als Sommerquartiere, zum Teil auch als Winterquartiere dienen, profitieren. Die in den Landesforsten etablierten externen und internen Programme, Richtlinien und Regelwerke garantieren neben der FSC-Zertifizierung eine naturnahe Waldbewirtschaftung sowie eine Integration von Naturschutzzielen. Unter anderem wurden hier neben der Stilllegung von über 10% der Wälder und Ausweisung von Altbaumrefugien mehr als 80.000 Habitatbäume gesichert, die nicht mehr genutzt werden. Mehrere Winterquartiere, die auf Flächen der Landesforsten aus dafür umgebauten ehemaligen Bundeswehr-Bunkern entstanden sind, zeigen einen steigenden Trend, sowohl bei der Anzahl wie auch bei den Arten. Mehrere Kastenreviere bedienen ein intensives Monitoring und für seltene Arten wie der Bechsteinfledermaus gibt es gezielte Artenschutzmaßnahmen basierend auf wissenschaftlicher Forschung.

Positiv mögen sich auch zahlreiche Einzelmaßnahmen zur Erhöhung und Verbesserung des Anteils naturnaher Bereiche durch Flächenankäufe und -entwicklung insbesondere durch die Stiftung Naturschutz , private Stiftungen, Verbände und Kommunen, durch Extensivierungsmaßnahmen und Flächenstilllegungen ausgewirkt haben. Der Anteil von Flächen ohne Biozideinsatz wurde dadurch erhöht. Durch diese Maßnahmen konnten die Nahrungsgrundlagen für die Fledermäuse verbessert werden.

Fischotter


Eine Vielzahl von Verbesserungen hat bewirkt, dass sich die fast erloschenen Bestände in vielen mitteleuropäischen Gebieten wieder erholen konnten. In den Nachbarregionen Dänemark, Mecklenburg und Niedersachsen haben sich die Bestände stabilisiert und vergrößert. Davon hat auch Schleswig-Holstein profitiert, so dass mittlerweile junge Fischotter aus fast allen Teilen des Landes gemeldet werden.

In der vom Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten 2001 herausgegebenen Broschüre "Fischotterschutz in Schleswig-Holstein" werden Maßnahmen zu seinem Schutz beschrieben.

Für weitergehende Informationen auch zu aktuellen Bestandsentwicklungen wird auf den Jagd- und Artenschutzbericht verwiesen.

Broschüre Fischotterschutz in Schleswig-Holstein

Die Bestandserholung ist das Ergebnis der vielen Hände, die schützend über eines der ehemals in Schleswig-Holstein am meisten bedrohten Säugetiere gehalten werden. Das belegt die vom Umweltministerium herausgegebene Broschüre Fischotterschutz in Schleswig-Holstein, die auch nach der Wiederausbreitung der Art in vielen Teilen heute noch aktuell ist.

Welche Hindernisse es beim Schutz des Fischotters zu überwinden gilt, und wie die verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen dazu beitragen können, das beschreibt die reich bebilderte und mit zahlreichen Übersichtskarten ausgestattete Broschüre anschaulich.

Fischotterschutz in Schleswig-Holstein (PDF, 5MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Seehund und Kegelrobbe

Schleswig-Holstein hat für Seehunde und Kegelrobben eine besondere Verantwortung. Sie bilden einen unersetzlichen Bestandteil des Wattenmeer-Ökosystems. Darüber hinaus sind sie als Indikatoren für den Zustand des Wattenmeeres von großer Bedeutung. Das Artenhilfsprogramm will dazu beitragen, dass die günstigen Erhaltungszustände für Seehunde und Kegelrobben im Wattenmeer nachhaltig bewahrt bleiben.

Die Bestandsentwicklung der Seehunde und Kegelrobben wird im Rahmen des trilateralen Monitoringplans durch Zählungen aus dem Flugzeug dokumentiert.

Nach den letzten größeren seuchenhaften Viruserkrankungen, die 1988 und 2002 jeweils 50-60 Prozent des Seehundbestands im Wattenmeer vernichteten, sind die Bestände jahrzehntelang wieder angewachsen. Zuletzt wurden jedoch regional unterschiedlich stark ausgeprägte Bestandsrückgänge festgestellt, so dass die Entwicklung der Bestandszahlen auch weiterhin beobachtet werden muss.

Die von Schleswig-Holstein entwickelte Heulervermeidungsstrategie ist nach den Beschlüssen der 7. Trilateralen Regierungskonferenz 1994 allgemeines Ziel im Wattenmeer geworden. Dazu gehört vor allem der Appell an die Besucher des Wattenmeeres, Heuler an ihren Liegeplätzen zu belassen und unverzüglich den zuständigen Seehundjäger zu benachrichtigen.

Nahezu alle Liege- und Wurfplätze der Seehunde und Kegelrobben sind durch "Besondere Schutzgebiete" für das Befahren und Betreten gesperrt, sodass dort weitgehend Störungen vermieden werden. Ausflugsfahrten zu den Seehundbänken werden nach Abstimmung mit der Nationalparkverwaltung durchgeführt. Es werden im Bereich Helgoland zusätzlich Maßnahmen gefördert, um die Liege- und Wurfplätze der Kegelrobben abzusperren bzw. eine naturverträgliche touristische Nutzung zu ermöglichen.

Weitere Informationen:

Seehunde und Kegelrobben

Artenhilfsprogramm Eulen

Das Programm zur Wiedereinbürgerung des Uhus, das 1983 initiiert wurde, sollte eine stabile Brutpopulation dieser im letzten Jahrhundert in Schleswig-Holstein ausgerotteten Großvogelart schaffen. Zu diesem Zweck errichtete der Landesverband Eulenschutz in Schleswig-Holstein e.V., der im Rahmen dieses Artenhilfsprogramms vom Land gefördert wird, an ausgewählten Orten des Landes Auswilderungsvolieren und besetzte sie jeweils mit einem Zuchtpaar. Die dort gezüchteten Junguhus wurden nach dem Flüggewerden an das Freileben gewöhnt.

Im Zeitraum von 1980 bis 2002, dem letzten Jahr des Auswilderungsprogrammes, wurden so in 28 Gebieten insgesamt mehr als 600 Uhus ausgewildert. Seit 2007 konnten alljährlich mindestens 100 Bruten mit nahezu jährlich alljährlich mehr als 150 flüggen Jungvögeln registriert werden.

Auch die Brutplätze der Schleiereule, des Steinkauzes, des Sperlingskauzes und des Raufußkauzes werden gesichert sowie entsprechende Monitoringprogramme durchgeführt. Die übrigen drei Eulenarten (Waldkauz, Waldohreule und Sumpfohreule) sollen durch Biotopschutzmaßnahmen gesichert werden.

Die Brutbestände der vom Landesverband Eulenschutz betreuten Eulenarten nahmen lange Zeit, auch als Folge der Schutzmaßnahmen zu, schwanken inzwischen aber zum Teil stark (Schleiereule <100 bis fast 600 Brutpaare) oder haben sich stabilisiert (Steinkauz 100 bis 160 Brutpaare). Näheres hierzu enthält der Jagd- und Artenschutzbericht.

Weitere Informationen:

Landesverband Eulenschutz in Schleswig-Holstein e.V.
https://www.eulen.de/

Artenhilfsprogramm Kranich

Mit Hilfe umfangreicher Fördergelder des Landes werden verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um den Kranich zu schützen. Hierzu gehört, dass ausreichend hohe Wasserstände in den Brutbiotopen geschaffen und erhalten werden (zum Beispiel in Mooren und Brüchen). Die Maßnahmen haben dazu geführt, dass der Brutbestand von weniger als zehn Paaren in den 70er Jahren auf über 255 in 2006 deutlich angestiegen ist. Näheres hierzu enthält der Jagd- und Artenschutzbericht.

Artenhilfsprogramm Weißstorch, Schwarzstorch, Wiesen- und Moorvögel

In einem gemeinsamen Projekt vom NABU und vom WWF wurden umfangreiche Untersuchungen zum Schutz des Weißstorches durchgeführt. Themen dieses vom Land finanzierten Vorhabens waren die Brut-, Zug- und Überwinterungssituation und die Ökologie des Weißstorches. Neben der Horstbetreuung wird ein Monitoringprogramm durchgeführt. Einzelne Biotopschutzmaßnahmen ergänzen das Artenhilfsprogramm. Es ist immerhin gelungen, den Bestand auf niedrigem Niveau (etwa 200 Paare) zu stabilisieren. Näheres hierzu enthält der Jagd- und Artenschutzbericht.

Dem seltenen Schwarzstorch wird durch Einzelmaßnahmen geholfen. Dazu gehört beispielsweise, Kunsthorste und Nahrungsgewässer anzulegen. Nach der Wiederbesiedelung in Schleswig-Holstein in den 1970er Jahren, brüteten im Jahre 2007 fünf Paare in Schleswig-Holstein. Näheres hierzu enthält der Jagd- und Artenschutzbericht.

Im Vertrags-Naturschutz ist ein Schwerpunkt auf Wiesenvögel ausgerichtet. Es ist allerdings bisher nicht gelungen, den Bestandsrückgang und den Arealverlust der Hauptzielarten Kiebitz und Uferschnepfe aufzuhalten. Der starke Rückgang der Uferschnepfe im Binnenland konnte allerdings durch die Besiedelung der Salzwiesen des Wattenmeeres nach der Einstellung oder Reduzierung der Beweidung teilweise kompensiert werden. Hier hat die Art, wie schon vorher der Rotschenkel, ein neues Refugium gefunden.

Für das Birkhuhn stellen umfassende lebensraumverbessernde Maßnahmen in Moorbereichen, in den wichtigen Moorübergangszonen und in ausreichend extensiv genutzten Grünlandflächen die einzige Möglichkeit dar, diese Vogelart in Schleswig-Holstein zu erhalten.

Vögel


Trauerseeschwalbe

Der Bestand dieser Art ist trotz langjähriger Schutzanstrengungen sehr stark zurückgegangen. Die heutige Anzahl von 30-50 Brutpaaren der Trauerseeschwalbe liegt unter zehn Prozent des Bestandes von 1945. Das Areal hat sich weitgehend auf die Halbinsel Eiderstedt und die Untereider verringert. Mit Hilfe von Vertragsnaturschutz, Fischbesatz und durch das Ausbringen von Nistflößen wird versucht, die Bestände zu stabilisieren und wieder zu vergrößern.

Lachseeschwalbe

Das einzige aktuelle nordwesteuropäische Brutvorkommen der Lachseeschwalbe befindet sich seit Mitte der 1990er Jahre an der Elbmündung. Seit 2011 wird ein Artenschutzprojekt mit Einzäunung und einer Bewachung des Brutgebiets, sowie einem Prädatoren- und Flächennutzungsmanagement umgesetzt. Der Bruterfolg ist seit dem Beginn des Projektes leicht angewachsen, bedarf jedoch aufgrund seiner isolierten Lage und geringen Größe mit ca. 40 Brutpaaren kontinuierlicher Schutzanstrengungen.

Weitere Informationen: https://gelochelidon.de

Seeadler, Weißstorch, Schwarzstorch und Taggreifvögel

Viele Großvogelarten haben in den letzten Jahrzehnten eine sehr positive Bestandsentwicklung gezeigt. Diese erfolgreiche Bilanz ist den vielfältigen Anstrengungen von ehrenamtlichen Bewachern aus NABU, Landesjagdverband und der 1972 gegründeten Projektgruppe Seeadlerschutz zu verdanken.

Während sich der NABU seit Anfang des 20. Jahrhunderts für den Weißstorch engagiert, ist die Projektgruppe Seeadlerschutz sowohl beim Schutz des Seeadlers als auch beim Schwarzstorch aktiv. Umweltministerium und Landesjagdverband fördern seit 1991 zudem Schutzmaßnahmen für die Wiesenweihe.

Trotz einer positiven Bestandsentwicklung mancher dieser Großvogelarten werden aktuell weiterhin Schutzmaßnahmen umgesetzt, da alle diese Populationen insgesamt nur eine geringe Anzahl von Individuen umfassen und bei einem vollständigen Verzicht auf aktive Horstschutzmaßnahmen zum Teil auch negative Auswirkungen auf die Bestände zu erwarten sind.

Wiesenvögel

Schleswig-Holstein hat für eine Vielzahl von Küsten-, Feuchtwiesen- und Moorvogelarten, die auf landwirtschaftlichen Flächen leben oder auf eine landwirtschaftliche Nutzung angewiesen sind, eine herausragende Bedeutung. Für diese Arten, deren Populationen in den letzten Jahrzehnten abgenommen haben, sind Schutzmaßnahmen in der Fläche von herausragender Bedeutung.

Es wurden daher verschiedene Vertragsnaturschutzangebote geschaffen, von denen eine Reihe von Wiesenvogelarten profitieren. Allerding ist eine extensive Flächennutzung nur ein Baustein zur Stützung der Bestände. Schutzmaßnahmen sind in der Regel nur dann erfolgreich, wenn eine Kombination von Maßnahmen umgesetzt werden kann. Daher werden in ausgewählten Gebieten auch Gelegeschutzmaßnahmen, eine Prädationskontrolle oder Wiedervernässungsmaßnahmen ergriffen. Darüber hinaus wird es im Rahmen des Programms zum gemeinschaftlichen Wiesenvogelschutz honoriert, wenn teilnehmende Landwirte und Landwirtinnen die Bewirtschaftung so anpassen, dass anwesende Vögel und deren Gelege bzw. Jungvögel nicht zu Schaden kommen. Eine wichtige Funktion haben dabei die ehrenamtlichen Gebietsbetreuer, die den Überblick über das Wiesenvogelaufkommen in ihren Betreuungsgebieten haben und die Landbewirtschaftenden beraten.

Weitere Informationen:

Pilotprojekt zum Erweiterten Gemeinschaftlichen Wiesenvogelschutz

Amphibien und Reptilien

Schutzmaßnahmen für Amphibien finden ebenfalls im Rahmen des Vertrags-Naturschutzes statt. Landwirte erklären sich bereit, neben einer extensiven Grünlandbewirtschaftung Flächen für die Schaffung von Kleingewässern, Knicks und dergleichen zur Verfügung zu stellen. Ferner werden Einzelmaßnahmen durchgeführt, um Verluste durch den Straßenverkehr in der Fortpflanzungszeit zu mindern. Informationen zur Bestands- und Gefährdungssituation enthält die Rote Liste der Amphibien und Reptilien Schleswig-Holsteins.

Weitere Informationen sowie Verbreitungskarten sind im Jahresbericht zur biologischen Vielfalt enthalten.

Die Stiftung Naturschutz setzt mit ihrer Amphibieninitiative für die am stärksten gefährdeten Arten schwerpunktmäßig Schutzmaßnahmen um. Zudem werden Lebensräume für Zauneidechsen geschaffen und die Art durch ein Wiederansiedlungsprojekt gefördert.

Weitere Informationen:

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon