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Thema : Arbeitsschutz

Staatlicher Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein


Das Sozialministerium ist oberste für den Arbeitsschutz zuständige Behörde in Schleswig-Holstein.

Letzte Aktualisierung: 10.01.2023

Aufgaben des Arbeitsschutzes des ehemaligen Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit werden seit dem 1. Januar 2008 von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord wahrgenommen.

Kontakt und Standorte:

Aufgabenbereiche

Verschiedene Aufgabenbereiche, wie Arbeitsbelastungen, Arbeitszeiten, betriebliche Arbeitsschutzsysteme, Gestaltung von Arbeitsplätzen, Schutz besonderer Personengruppen (zum Beispiel Schwangere, Jugendliche, Heimarbeiter oder Berufskraftfahrer) oder sichere Produkte und Anlagen werden bearbeitet.

Immer steht der arbeitende Mensch (auch Jugendliche und Schwangere) im Mittelpunkt, sein Arbeitsplatz und der Schutz vor Gefährdungen.

Im Sinne eines ganzheitlichen Verständnisses von Arbeitsschutz sind neben herkömmlichen, technischen und stoffbezogenen Anforderungen an den Arbeitsplatz auch Fragen psychosozialer Belastungen und Beanspruchungen zu bearbeiten. Hinzu kommt der präventive Arbeitsschutz mit Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

Ziele

Ziele des staatlichen Arbeitsschutzes sind

  • die Verringerung der gesundheitlichen Risiken und der Krankenstände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben,
  • der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Gefahrstoffe,
  • der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch biologische Arbeitsstoffe,
  • der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch unsichere Produkte.

Grundlage dafür sind unter anderem das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzkonzept Schleswig-Holstein, das Gefahrstoffrecht und das Biostoffrecht sowie das Sprengstoffrecht.

Aufgaben

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im staatlichen Arbeitsschutz

  • beraten, führen Betriebsbesichtigungen durch und kontrollieren Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
  • untersuchen Schadensfälle und Unfälle, bearbeiten Beschwerden und Anzeigen
  • erteilen Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen, Befähigungsscheine und Zulassungen im Arbeitsschutz und beurteilen bei Genehmigungsverfahren Fragen des Arbeitsschutzes
  • kontrollieren die Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften
  • überwachen die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und des Heimarbeitsgesetzes, inklusive der Entgeltprüfung
  • überprüfen die Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und persönlichen Schutzausrüstungen für die gewerbliche Nutzung
  • überprüfen das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung
  • überprüfen den Umgang mit Gefahrstoffen sowie deren Einstufung und Kennzeichnung
  • führen im Rahmen ihrer Tätigkeit Messungen am Arbeitsplatz (zum Beispiel Gefahrstoffe, Lärm) durch
  • führen Verwaltungsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Arbeitsschutz durch.

Weiteres

Arbeitsschutz-Managementsystem für Arztpraxen


Mit der 2004 gestarteten Initiative "Betriebsmedizin und Sicherheitstechnik" sollen in den Arztpraxen die Arbeitsschutzbestimmungen besser umgesetzt und die Gesundheitsprävention der dort Beschäftigten verbessert werden.

Tätigkeit der StAUK


Seit 2008 nimmt in Schleswig-Holstein die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) den Vollzug des staatlichen Arbeitsschutzes wahr.
Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die Tätigkeit der StAUK im Jahr 2012.

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)

Das Sozialministerium ist oberste für den Arbeitsschutz zuständige Behörde in Schleswig-Holstein.

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie ist die von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern gemeinsam getragene, bundesweit geltende Strategie im Bereich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Sie bildet die Grundlage für ein abgestimmtes Handeln, um die gemeinsam festgelegten Arbeitsschutzziele zu erreichen.

Konkret soll beispielsweise die Zusammenarbeit der Aufsichtsdienste der gesetzlichen Unfallversicherungen und der Arbeitsschutzbehörden der Länder verbessert werden. Dies trägt dazu bei, dass die Betriebe besser beraten und überwacht werden können. Auch das Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz soll anwenderfreundlicher und transparenter werden.

Mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie berücksichtigt Deutschland zugleich europäische und internationale Entwicklungen. Die gesetzliche Grundlage der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie und des Zusammenwirkens ihrer Träger sind seit November 2008 im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch VII festgeschrieben.

Die Verbesserung der Sicherheit von Flüssiggastankstellen ist ein weiteres Thema, mit dem sich der Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein seit dem Jahr 2009 intensiv befasst. mehr lesen

Pyrotechnik-Erlass für Signalmittel


Das Sozialministerium hat per Erlass rechtzeitig zur Saison 2014/2015 Klarheit für die schleswig-holsteinischen Charterbetriebe geschaffen, unter welchen Bedingungen bestimmte Sportboote und kleine Yachten an Freizeitkapitäne ohne Sportbootführerschein vermietet werden dürfen, ohne dass sie mit den sprengstoffrechtlichen Vorgaben für pyrotechnische Signalmittel in Konflikt geraten.

Die Problematik war 2013 mit der bundesweiten Befreiung von der Sportbootführerscheinpflicht entstanden, weil der sogenannte Pyro-Schein in aller Regel mit dem Erwerb des Sportbootführerscheins verbunden war.

Mehr finden Sie unter Pyrotechnik-Erlass für Charterboote  (PDF, 163KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel
  • Ruth Hesse, VIII 23
  • Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, Prävention in der Arbeitswelt
  • E-Mail : Ruth.Hesse@sozmi.landsh.de i
  • Telefon : 0431 988-5438

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