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Thema : Altlasten

Fragen und Antworten zu Öl- und Bohrschlammgruben in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 06.07.2016

Fragen und Antworten zu Öl- und Bohrschlammgruben in Schleswig-Holstein

1. Was sind Altlasten?

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen Gefahren für den Menschen und die Umwelt ausgehen. Als Altablagerungen bezeichnet man stillgelegte Anlagen zur Ablagerung von Abfällen oder Grundstücke, auf denen Abfälle abgelagert worden sind. Altstandorte sind ehemalige Industrie- und Gewerbegrundstücke, auf denen mit umweltrelevanten Stoffen umgegangen wurde. Hierzu zählen beispielsweise alte Gaswerke in den Städten, ehemalige chemische Reinigungen und alte KFZ-Betriebe. Als größte Altlast Schleswig-Holsteins ist die Neue Metallhütte in Lübeck zu nennen, die mit einem Finanzvolumen von rd. 73 Mio. € saniert worden ist.

2. Warum sind Altlasten ein Problem?

Altlasten sind das Erbe einer mehr als 100-jährigen Industrie- und Gewerbegeschichte. Früher spielten hohe Standards im Umweltschutz, wie sie heute üblich sind, noch keine Rolle. Beispielsweise erfolgte die Ablagerung von Abfällen bis zum Inkrafttreten der ersten systematischen Regelungen im Abfallrecht Anfang der 1970er Jahre weitgehend ungeordnet, häufig hatte jede Gemeinde ihren eigenen Müllplatz. Das Ergebnis sind die vielen Standorte, die eine Gefahr für den Menschen und die Umwelt, vor allem für das Grundwasser darstellen können.

Angesichts der langen Vorgeschichte und der hohen Fallzahlen wird deutlich, dass die Altlastenbearbeitung eine Mammutaufgabe für die Behörden der Kreise und kreisfreien Städte ist, die nicht innerhalb weniger Jahre erledigt werden kann.

3. Wie viele Altlasten gibt es?

In der Erfassungsdatenbank der zuständigen Behörden befinden sich über 90.000 Standortadressen mit Hinweisen auf mögliche altlastenrelevante Tätigkeiten. Einer der Arbeitsschwerpunkte lag in den letzten Jahren darin, die tatsächlich altlastverdächtigen Flächen aus diesem Datenpool herauszufiltern, denn nur ein kleiner Anteil dieser Flächen ist ein Problem für die Umwelt. Das Land hat die Erfassung dieser Flächen über die Entwicklung von Methoden und zentrale Projekte gestärkt und gefördert. Insgesamt wurden mehr als 5 Millionen Euro in diese Aufgabe investiert. Ende 2016 hat das Umweltministerium das Ergebnis dieser Suche nach der Nadel im Heuhaufen und die weiteren Arbeitsschritte vorgestellt. mehr lesen

Zurzeit ist in Schleswig-Holstein von rund 4.900 Altstandorten mit Altlastenverdacht auszugehen. Hinzu kommen rund 1.600 altlastverdächtige Altablagerungen, die in den Katastern geführt werden.

Während diese Flächen nach und nach bearbeitet werden, kommen aus aktuellen Gewerbeabmeldungen immer wieder altlastverdächtige Flächen neu hinzu. Auch hieran wird deutlich, dass die Altlastenbearbeitung eine Daueraufgabe ist.

4. Warum ist diese Altlastenerfassung notwendig?

Altlasten stellen nicht nur ein Problem für die Umwelt dar, sie beeinträchtigen auch den Grundstücksverkehr und begünstigen das Bauen auf der grünen Wiese.

Wer heute ein Haus und Grundstück mit der Bank finanzieren möchte, sollte eine Auskunft der Bodenschutzbehörden einholen. Damit diese sagen kann, ob das Grundstück durch frühere Tätigkeiten belastet sein könnte, muss das Altlastenkataster möglichst vollständig aufgebaut sein. Und um innerstädtische Grundstücke wieder in den Flächenverkehr zu bringen, sind Untersuchungsergebnisse zum Boden- und Grundwasserzustand unerlässlich.

5. Wer ist für diese Hinterlassenschaften verantwortlich?

Für die Bearbeitung von Altlasten sind in Schleswig-Holstein die unteren Bodenschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dort werden auch die Altlastenkataster mit den altlastverdächtigen Flächen und Altlasten geführt.

6. Was ist die Aufgabe der Bodenschutzbehörden?

Die Bodenschutzbehörden sind für die Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen sowie die Sanierung von Altlasten verantwortlich. Die Bearbeitung erfolgt nach klaren bodenschutzrechtlichen Vorgaben in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten: Nach der Erfassung erfolgt eine historische Erkundung, bei der alle zur Verfügung stehenden Informationen aus Akten, Archiven, Luftbildern, Zeitzeugenbefragungen etc. zusammengetragen werden. Daran schließt sich die orientierende Untersuchung durch technische Erkundungsmaßnahmen mit Boden- und Grundwasseruntersuchungen an. Wenn sich der Verdacht auf eine mögliche Gefährdung bestätigt, erfolgt die Detailuntersuchung, die mit einer abschließenden Bewertung der Gefährdungssituation endet und je nach Ergebnis ein Sanierungserfordernis bestätigt oder widerlegt.

7. Wie viele Flächen sind schon untersucht oder saniert?

Bis Ende 2020 sind in Schleswig-Holstein rund 4.700 Gefährdungsabschätzungen an altlastverdächtigen Flächen abgeschlossen worden. In knapp 1.300 Fällen wurde eine Sanierung durchgeführt, für viele Flächen konnte der Verdacht aber auch schon durch die Untersuchungen entkräftet werden. Aktuell befinden sich rund 120 Standorte in der Sanierung und für rund 200 weitere Standorte werden Überwachungsmaßnahmen durchgeführt, um die Entwicklung der Gefährdungssituation im Blick zu behalten.

8. Wer kommt für die Kosten auf?

Im Rahmen der Amtsermittlung werden die ersten Bearbeitungsschritte der Erfassung, historischen Erkundung und orientierenden Untersuchung auf Kosten der zuständigen Behörden durchgeführt. Ergeben diese Untersuchungen konkrete Anhaltspunkte und damit einen hinreichenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast, kann die zuständige Behörde die weiteren Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung, und falls erforderlich, die Sanierung gegenüber dem Pflichtigen anordnen. Pflichtiger kann sowohl der Verursacher des Schadens, aber auch der Grundstückseigentümer sein.

9. Welche Rolle spielen die Öl- und Bohrschlammgruben in der Altlastenbearbeitung?

Die Öl- und Bohrschlammgruben zählen zu den Altablagerungen und sind damit seit vielen Jahren ein Teil der Altlastenbearbeitung. Mit 126 Hinweisflächen (vgl. Frage 11) sind Schlammgruben aber nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Gesamtproblematik. Da die unteren Bodenschutzbehörden noch gut 6.500 altlastverdächtige Flächen zu bearbeiten haben, gehen sie bei der systematischen Bearbeitung – unabhängig davon, ob Bohrschlamm abgelagert worden ist oder nicht – nach dem Gefährdungspotenzial der einzelnen Standorte vor und setzen Prioritäten.

Einige der Hinweisflächen sind im Rahmen dieser Systematik schon untersucht worden, für andere laufen die Untersuchungen zur Zeit oder sind geplant (vgl. Frage 15). An einigen Standorten wurden bereits Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Es gibt zudem Standorte, auf denen die Schlämme nach Einstellung des Betriebes wieder komplett entfernt worden sind und die Flächen rekultiviert wurden, so dass auch diese Flächen als saniert gelten. Und zum Teil ist auch über längere Zeiträume eine Grundwasserüberwachung erfolgt.

10. Was sind eigentlich Schlammgruben?

Erdölbohrungen hat es in Schleswig-Holstein etwa ab dem Jahr 1900 gegeben. Förderwürdige Erdölbohrungen wurden verstärkt etwa ab Mitte der 1930er Jahre niedergebracht. Erste Hinweise auf die Inbetriebnahme von Bohrschlammgruben sind für Schleswig-Holstein auf das Jahr 1937 datiert, die meisten Hinweise liegen jedoch für die 1950er und 1960er Jahre, vereinzelt auch für die 1970 bis 1980er Jahre vor. Seither haben sich sowohl die Bohrpraxis als auch der Umgang mit dem Bohrgut grundlegend verändert. Die Rückstände aus Bohrungen werden heute nach abfallrechtlichen Regelungen bewertet und einer umweltverträglichen und ordnungs-gemäßen Entsorgung zugeführt.

Früher erfolgte die Ablagerung von Bohr- und Ölschlämmen in unmittelbarer Nähe der Bohrungen, an zentralen Stellen und zum Teil auch zusammen mit anderen Abfällen wie Hausmüll, Bauschutt oder Gewerbeabfällen.

Bohr- und Ölschlammgruben können in drei Kategorien unterteilt werden:

  • In Bohrschlammgruben wurde hauptsächlich Bohrschlamm abgelagert, der bei tiefen Bohrungen auf der Suche nach Erdöl- und Erdgasvorkommen anfiel. Als Bohrschlamm werden verbrauchte, nicht wiederverwertbare Bohrspülungen, Bohrspülungsreste sowie das erbohrte Material, das sogenannte Bohrklein, das in seiner Zusammensetzung den durchbohrten Gesteinsformationen entspricht, bezeichnet. In den Bohrspülungen sind aus technischen Gründen verschiedene natürliche und chemische Zusätze verwendet worden, etwa um den Bohrmeißel zu kühlen, die Mantelreibung des Bohrgestänges zu vermindern, das Fließverhalten der Spülung einzustellen oder das Bohrloch zu den Seiten hin abzudichten und zu stützen.
  • Ölschlammgruben wurden bei der Förderung angelegt. Hier wurden Öl oder ölhaltige Rückstände zwischengelagert und zum Teil feste von flüssigen Bestandteilen getrennt.
  • Als Mischgruben werden solche Ablagerungen bezeichnet, in denen Bohr- und Ölschlämme zusammen mit anderen Abfällen wie Hausmüll, Gewerbeabfall oder Boden und Bauschutt abgelagert worden sind. Diese Praxis war nicht unüblich, insbesondere wenn die Gemeinden die Bohrschlämme aus verschiedenen Bohrungen aus der Umgebung auf ihren Abfallanlagen angenommen haben.

11. Wie viele Schlammgruben gibt es in Schleswig-Holstein?

Für Schleswig-Holstein liegen bzw. lagen Hinweise zu 126 Schlammgruben vor. Inzwischen hat sich durch die Bearbeitung (vgl. Frage 15) herausgestellt, dass auch einige Doppelnennungen dabei waren oder sich der Hinweis nicht bestätigt hat und dort keine Schlämme abgelagert worden sind.

12. Wie groß sind die Schlammgruben?

Viele Schlammgruben sind vergleichsweise klein mit nur wenigen hundert Kubikmetern abgelagertem Schlamm. Andere Gruben sind mit über 10.000 m3 abgelagertem Abfall deutlich größer. Die dabei in Anspruch genommene Fläche kann dem entsprechend variieren.

13. Wo befinden sich die Schlammgruben?

Hinweise auf Bohrschlammgruben liegen für 11 Kreise und zwei kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein vor. In der Karte sind diese Standorte im Überblick dargestellt. Der Großteil der Hinweisflächen mit weiteren Erkundungsbedarf ist bereits untersucht, für andere laufen die Untersuchungen zur Zeit oder sind geplant. In der Karte sind die bisherigen Ergebnisse dokumentiert (vgl. Frage 15). Die Karte wird fortgeschrieben, wenn neue Ergebnisse vorliegen.

Eine genaue geographische Lagebestimmung der Standorte ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da es sich hierbei um Personen bezogene Daten handelt, die einem besonderen Schutz unterliegen.

Karte "Hinweise auf ehemalige Ölschlamm- und Bohrschlammablagerungen"  (PDF, 7MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Nach Abschluss der gutachterlichen Recherchen (vgl. Frage 15) sind die Hinweise mittlerweile soweit überprüft, dass auch Zuordnungen zu Gemeinden, Wasserschutzgebieten, Trinkwassergewinnungsgebieten und Angaben zur aktuellen Nutzung mit hinreichender Sicherheit möglich sind. Diese Ergebnisse sind zusammen mit dem aktuellen Untersuchungsstand bzw. der Einschätzung einer möglichen Gefährdung für die Umwelt in der Tabelle dokumentiert. Wie auch die Karte wird die Tabelle fortgeschrieben, wenn neue Ergebnisse vorliegen.

Liste der Standorte mit Hinweisen auf Öl- und Bohrschlammablagerungen  (PDF, 313KB, Datei ist barrierefrei)

14. Welche Umweltgefährdung geht von den Öl- und Bohrschlämmen aus?

Pauschale Aussagen zur Gefährdung sind nicht möglich, da es entscheidend darauf ankommt, was wo abgelagert worden ist. Während das geförderte natürliche Bohrgut von den Landwirten zum Teil zur Bodenverbesserung eingesetzt worden ist, haben die Ölrückstände bei fündigen Bohrungen oder bei Einsatz ölhaltiger Bohrzusätze auch das Potenzial, die Umwelt zu gefährden. Wenn sich ein Verdacht erhärtet, ist immer eine Einzelfallbetrachtung mit entsprechenden Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung erforderlich. Wird hierbei eine schädliche Bodenveränderung festgestellt, greifen die üblichen bodenschutzrechtlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

In vielen Fällen geht von den Bohrschlammgruben keine Umweltgefahr aus, da das abgelagerte Bohrgut keine Verunreinigung aufweist oder keine Verbindung zum Grundwasser besteht und Menschen keinen direkten Kontakt zu Schlamm haben. In einigen Fällen sind aber auch weitere Untersuchungen notwendig (vgl. Frage 15).

15. Was tut die Landesregierung zur Bewältigung des Problems?

Die Landesregierung unterstützt die unteren Bodenschutzbehörden bei der Erfassung der Flächen, für die der Verdacht auf Schlammablagerung besteht. Das Umweltministerium hat Anfang 2015 damit begonnen, die Standorte gesondert zu erfassen und die verfügbaren Unterlagen systematisch aufzuarbeiten. Es ist eine Liste mit allen Hinweisflächen erstellt worden, auf denen sich möglicherweise Öl- und Bohrschlammgruben befinden könnten.

Das Land hat im August 2016 in Absprache mit den zuständigen unteren Bodenschutzbehörden den nächsten Arbeitsschritt eingeleitet und zur Unterstützung der Kreise einen Gutachter damit beauftragt, die noch nicht abschließend bewerteten Flächen systematisch zu überprüfen. Dadurch sollten diejenigen Standorte herausgefiltert werden, bei denen sich der Verdacht auf Bohrschlammgruben konkretisiert, denn bei vielen Standorten kann schon allein aufgrund der kurzen Betriebszeiten und der vorliegenden Hinweise auf den Verbleib des Bohrgutes eine Gefahr ausgeschlossen werden. Diese Liste hatte zunächst einen Umfang von 82 Standorten. Im Zuge der Recherchen und durch Anhaltspunkte aus der Bevölkerung sind noch einige Hinweise auf potenzielle Bohrschlammgruben hinzugekommen. Der Gutachter hat diese einbezogen und somit insgesamt 102 Hinweisflächen bearbeitet. Der Arbeitsfortschritt wurde kontinuierlich in einer Karte und in einer Standorttabelle dokumentiert (vgl. Frage 13).

Die Recherchen sind zu allen Standorten planmäßig abgeschlossen worden. Ein zusammenfassender Abschlussbericht liegt vor.

Abschlussbericht "Verifizierung der Nutzungsgeschichte ehemaliger Bohrschlammgruben in Schleswig-Holstein"

Nimmt man die auch schon vor Vergabe des Gutachtens von den zuständigen unteren Bodenschutzbehörden bewerteten Standorte hinzu, mussten nach Abschluss des Gutachtens noch an insgesamt 25 der 126 Hinweisflächen weitergehende Untersuchungen durchgeführt werden um endgültig zu klären, ob von den Ablagerungen tatsächlich eine Gefahr für die Umwelt ausgeht und Sanierungsbedarf besteht, oder nicht.

Für die ausstehenden Untersuchungen sind die Kreise als untere Bodenschutzbehörden zuständig. Das Umweltministerium bezuschusst die Kosten mit 75 %. An 21 der 25 Standorte sind die Untersuchungen bereits abgeschlossen. Als Ergebnis konnte in allen Fällen eine Verdachtsentkräftung festgestellt werden. An vier Standorten sind die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen. Bisher sind vom Umweltministerium für die Untersuchungen rund 250.000 € an Zuschüssen bewilligt worden (Stand September 2021).

Abschlussbericht "Verifizierung der Nutzungsgeschichte ehemaliger Bohrschlammgruben in Schleswig-Holstein"

16. Mit welchen Kosten ist für die Untersuchung und Sanierung möglicher Bohrschlammablagerungen zu rechnen?

Kostenschätzungen sind in der Altlastenbearbeitung schwierig, da die Fallgestaltungen sehr unterschiedlich sein können. Für die erste technische Erkundung, die orientierende Untersuchung, können Kosten zwischen 5.000 und 10.000 Euro pro Standort anfallen. Eine Detailuntersuchung kann zwischen 15.000 und 30.000 Euro an Kosten verursachen. Die Kosten für mögliche Sanierungen können erst nach Abschluss aller Untersuchungen beziffert werden.

17. Ist das Trinkwasser gefährdet?

Das Trinkwasser, das die Bürgerinnen und Bürger von ihren Wasserversorgern erhalten, ist unbedenklich und kann ohne Sorge verwendet werden. Trinkwasser unterliegt strengen Anforderungen und wird regelmäßig untersucht.

18. Wie ist es mit Wasserschutzgebieten und Trinkwassergewinnungsgebieten?

Wasserschutzgebiete werden dort ausgewiesen, wo die Bodenschichten, die das Grundwasser überlagern, keinen ausreichenden Schutz bieten und das Wasser schnell von der Oberfläche in das Grundwasser sickern kann. In diesen Gebieten können Schadstoffe leichter in das Grundwasser vordringen. Bei der Festlegung dieser Gebiete werden alle Informationen ausgewertet, auch Hinweise auf Altlasten. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen insgesamt vier Ablagerungen von Öl- bzw. Bohrschlämmen in den Wasserschutzgebieten Schwentinetal (zwei Standorte) und Glinde bzw. im geplanten Wasserschutzgebiet Schwarzenbek (jeweils ein Standort). Die bereits durchgeführten Recherchen und Untersuchungen haben keine Hinweise auf Gefährdungen des Trinkwassers ergeben.
Überwiegend wird das Trinkwasser in Schleswig-Holstein aus Trinkwassergewinnungsgebieten gewonnen, die ein besseres Schutzpotenzial haben. Dort sind die das Grundwasser überlagernden Schichten meist gering durchlässig, und Schadstoffe werden zurückgehalten. Für diese Gebiete müssen dementsprechend keine Wasserschutzgebiete festgesetzt werden.

Es liegen insgesamt sieben Ablagerungen von Öl- bzw. Bohrschlämmen in diesen Gebieten vor. Für alle Standorte konnte eine Verdachtsentkräftung festgestellt werden.
In der Standorttabelle (vgl. Frage 13) ist auch die Lage im Wasserschutzgebiet bzw. im Trinkwassergewinnungsgebiet dokumentiert.

19. Ist die Nutzung als Acker oder Grünland ein Problem?

Zum Teil werden die Flächen mit Bohrschlammablagerungen landwirtschaftlich genutzt. Wenn das abgelagerte Bohrgut keine Verunreinigungen aufweist oder so tief liegt, dass kein Kontakt zu den angebauten Pflanzen besteht, ist die Nutzung als Acker oder Grünland unproblematisch. Oftmals sind die Ablagerungen auch nach Einstellung des Betriebes mit natürlichem Bodenmaterial abgedeckt und rekultiviert worden. Wenn die aktuelle Nutzung als Acker oder Grünland dies erfordert, wird der Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze bei den ausstehenden Untersuchungen eingehend überprüft, um einen Schadstoffübergang in Anbauprodukte ausschließen zu können.

20. Gibt es in Schleswig-Holstein noch Schlammgruben, die unter Bergaufsicht stehen?

Nein, Schleswig-Holstein hat keine der Bergaufsicht unterstehenden Öl- und Bohrschlammgruben mehr. Nach § 69 Abs. 2 BBergG endet die Bergaufsicht nach der Durchführung des Abschlussbetriebsplanes (§ 53) oder entsprechender Anordnungen der zuständigen Behörde (§ 71 Abs. 3) zu dem Zeitpunkt, in dem nach allgemeiner Erfahrung nicht mehr damit zu rechnen ist, dass durch den Betrieb Gefahren für Leben und Gesundheit Dritter, für andere Bergbaubetriebe und für Lagerstätten, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt, oder gemeinschädliche Einwirkungen eintreten werden.

Nach dem Ende der Bergaufsicht geht die Zuständigkeit auf die lokalen Ordnungsbehörden über.

Heutzutage wird die Bergaufsicht von Schlammgruben nach Umsetzung des Abschlussbetriebsplans im Rahmen einer gemeinsamen Übergabe an den Kreis beendet. Bei älteren Gruben wurde dem Kreis die Entlassung aus der Bergaufsicht nur bekanntgegeben. In Schleswig-Holstein stehen alle ehemals betriebenen Bohrschlammgruben nicht mehr unter Bergaufsicht und liegen somit in der Zuständigkeit der unteren Bodenschutzbehörden.

21. Sind in Schleswig-Holstein noch Schlammgruben in Betrieb?

Nein, in Schleswig-Holstein sind keine Schlammgruben mehr in Betrieb. Heutzutage werden auch keine Schlammgruben mehr benötigt, da sich sowohl die Bohrpraxis als auch die Möglichkeiten und Vorschriften zum Umgang mit Bohrschlamm grundlegend verändert haben und die Rückstände aus Bohrungen umweltverträglich und ordnungsgemäß entsorgt werden.

22. Was kann ich tun, wenn ich eine alte Schlammgrube kenne?

Wenn Bürgerinnen und Bürger sich an die Ablagerung von Abfällen z. B. aus Erdöl- oder Erdgasbohrungen erinnern, sollten sie die untere Bodenschutzbehörde in ihrem Kreis informieren. Diese Hinweise sollten aber verlässlich sein, da sie Konsequenzen für die Flächeneigentümer haben könnten.

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