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Thema : AktivRegion / LEADER

AktivRegion / LEADER 2014 - 2020

Letzte Aktualisierung: 22.03.2022

Motiv aus dem Flyer "Leader: AktivRegion Schleswig-Holstein"

In der ELER-Förderperiode 2014-2020 wird der LEADER – Ansatz in Schleswig-Holstein wieder flächendeckend umgesetzt.

LEADER ist eine EU-Förderstrategie zur Mobilisierung und Umsetzung der Entwicklung in ländlichen Gemeinschaften. Wesentliche Grundlage ist das Engagement der Regionen, ihrer politischen Entscheidungsträger und ihrer gesellschaftlichen Gruppierungen. Öffentlich-private Partnerschaften
entfalten in eigener Verantwortung Initiativen, erkennen Stärken und Schwächen, formulieren Ziele, bestimmen Entwicklungskonzepte und definieren diese in regionalen Integrierten Entwicklungsstrategien (IES).

Ziele

Karte der AktivRegionen
Karte der AktivRegionen

Auf Grundlage der ELER-Priorität 6 "Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten" und der Unterpriorität b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, wurden in Schleswig- Holstein 4 Schwerpunkte für die Umsetzung der IES formuliert:

  • Klimawandel und Energie
  • Nachhaltige Daseinsvorsorge
  • Wachstum und Innovation
  • Bildung

Unter diesen vier Schwerpunkten konnten die LAGn eine begrenzte Anzahl von Kernthemen zur Umsetzung ihrer regionsspezifischen Zielsetzungen definieren. Welche Vorhaben für die regionale Zielerreichung umgesetzt werden, entscheiden die LAG AktivRegionen nach dem Bottom-up – Prinzip auf Grundlage der IES sowie auf Grundlage von selbst definierten Projektauswahlkriterien.

Zeitschiene

Unter kontinuierlicher Einbindung der LAG AktivRegionen wurde im Juli 2014 der "Leitfaden zur Erstellung einer Integrierten Entwicklungsstrategie zur Bewerbung als AktivRegion in der ELER Förderperiode 2014 - 2020 in Schleswig-Holstein" veröffentlicht. Bis zum 30.09.2014 konnten die Regionen ihre neu erarbeitete IES zur Bewerbung als Anerkennung als neue LAG AktivRegion beim Innenministerium einreichen. Der von der Verwaltungsbehörde (VB) eingerichtete Ausschuss zur Auswahl der IES hat die Bewertungen zunächst durch jeweils 2 voneinander unabhängige externe und SH-Sachverständige und anschließend in gemeinsamer Beratung und Auswahl vorgenommen. Abschließend hat die VB 22 IES genehmigt; die 22 LAG AktivRegionen wurden mit Wirkung zum 01.01.2015 anerkannt.

Finanzausstattung

Für das schleswig-holsteinische Landesprogramm ländlicher Raum (LPLR) stehen im Förderzeitraum 2014-2020 insgesamt etwa 620 Millionen Euro zur Verfügung, davon ca. 420 Millionen Euro aus dem ELER, die durch rund 200 Millionen Euro kofinanziert werden.
Für die Umsetzung von LEADER / für die 22 LAG AktivRegionen stehen 63 Mio. ELER Mittel und ca. 2,5 Mio. Kofinanzierungsmittel zur Verfügung.

Kontakt

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Fleethörn 29-31, 24103 Kiel

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

Ansprechpersonen beim LLnL

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