Navigation und Service

Thema : Abwasser

Zulassungsverordnung von Wasseruntersuchungsstellen (ZWVO)

Letzte Aktualisierung: 01.09.2022

Allgemeines

Die Landesverordnung über die Zulassung von Wasseruntersuchungsstellen (ZWVO) vom 16. Dezember 2003 ist seit dem 30. Januar 2004 in Kraft. Sie sieht vor, dass Untersuchungen, die im Rahmen

  1. der wasserbehördlichen Überwachung nach § 100 WHG i. V. m. § 83 LWG
  2. der Indirekteinleiterüberwachung nach § 58 WHG i. V. m. § 33 Absatz 3 LWG und nach § 59 WHG,
  3. der Überwachung nach § 4 Absatz 4 AbwAG,
  4. der Überwachung eines behördlich zugelassenen Messprogrammes nach § 4 Absatz 5 AbwAG oder
  5. des § 8 i. V. m. § 5 KomAbwV

notwendig werden, nur von Untersuchungsstellen, die von der oberen Wasserbehörde (Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein) zugelassen worden sind, durchgeführt werden dürfen.
Ziel ist es, die im wasserrechtlich geregelten Umweltbereich erforderlichen Messungen und Analysen von Wasser und Abwasser zur Gewährleistung einer einheitlichen Bewertung der international festgelegten Standards einem normierten Qualitätssicherungssystem zu unterziehen. Grundlage hierfür sind in Deutschland die Verwaltungsvereinbarung der Länder über den Kompetenznachweis sowie die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Bereich, die am 16. Januar 2001 in Kraft getreten ist.

Zulassungs-Merkblätter

Untersuchungsstellen, die gemäß § 5 Abs. 2 ZWVO für die

  1. "Probenahme und allgemeine Kenngrößen" und
  2. für mindestens einen weiteren Teilbereich gemäß § 5 Abs. 1 ZFVO

zugelassen werden wollen, benötigen unter anderen eine Akkreditierung (Kompetenznachweis) durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAKKS).

Seit der letzten Änderung der ZWVO vom 29. September 2015 können Untersuchungsstellen, die in Schleswig-Holstein ausschließlich die Probenahme mit der Ermittlung der allgemeinen Kenngrößen durchführen und die sich daran anschließende Analytik entweder durch eine andere, nach dieser Verordnung zugelassene Untersuchungsstelle oder durch eine Untersuchungsstelle, die in der Trägerschaft des Bundes oder eines Landes steht, durchgeführt wird, die Zulassung "Probenahme in Schleswig-Holstein" beantragen. Diese Zulassung gilt nur in Schleswig-Holstein und wird nach einem vereinfachten Zulassungsverfahren (§ 12) erteilt.

Um den Antragsteller eine optimale Informationsschrift zur Verfügung zu stellen, werden für die beiden Zulassungsarten spezifische Zulassungs-Merkblätter veröffentlicht. Hierin sind alle Angaben, Formulare etc. enthalten, die der Antragsteller auszufüllen bzw. zu erbringen hat, um beim Landesamt für Umwelt (LfU) schnellstmöglich eine Zulassung zu erhalten.

Merkblatt über die Grundsätze zur Zulassung von Untersuchungsstellen für die "Probenahme in Schleswig-Holstein" gemäß § 5 Abs. 4 ZWVO  (PDF, 92KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Zugelassene Untersuchungsstellen

Die "Landesverordnung über die Zulassung von Wasseruntersuchungsstellen (ZWVO)" legt in § 2 Abs. 4 fest, dass das Landesamt für Umwelt (LfU) einmal jährlich im Amtsblatt Schleswig-Holstein die Erteilung der Zulassung sowie Name, Anschrift und Untersuchungsumfang veröffentlicht.

Zusätzlich hierzu stellt das LfU kontinuierlich aktualisierte Listen der zugelassenen Fachkundigen, geordnet nach den beiden Zulassungsarten, auf dieser Seite ein. Diese Listen enthalten neben dem Namen der Untersuchungsstelle seine Zulassungsnummer, seine Anschrift, seine Telefon- und Faxnummer sowie die E-Mail-Adresse.

Gemäß § 3 ZWVO gelten Zulassungen anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland auch in Schleswig-Holstein. Im "Recherchesystem Messstellen und Sachverständige" können diese recherchiert werden.

Liste der zugelassenen Untersuchungsstellen für die Probenahme und für mindestens einen weiteren Teilbereich gemäß § 5 Abs. 1 ZWVO (PDF, 66KB, Datei ist barrierefrei)

Liste der zugelassenen Untersuchungsstellen die "Probenahme in Schleswig-Holstein" gemäß § 5 Abs. 4 ZWVO (zurzeit sind keine Untersuchungsstellen für die Probenahme in Schleswig-Holstein gem. § 5 Abs. 4 ZWVO zugelassen)

Recherchesystem Messstellen und Sachverständige

Untersuchungsberichte

Die Muster-Untersuchungsberichte des Landesamtes für Umwelt geben den Mindest-Untersuchungsumfang vor und dokumentieren die durchgeführte Untersuchung.

Untersuchungsbericht Abwasser  (xls, 25KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Untersuchungsbericht Fließgewässer  (xls, 18KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Untersuchungsbericht Grundwasser  (xls, 16KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Untersuchungsbericht Küste  (xls, 18KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Untersuchungsbericht Seen  (xls, 18KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Ergänzende Informationen

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon