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Thema : Abwasser

Kommunale Abwasserbeseitigung (Direkteinleiter)



Letzte Aktualisierung: 12.05.2023

Das in Abwasserleitungen und -kanalisationen gesammelte Schmutz- und Mischwasser wird in kommunalen oder industriellen Kläranlagen behandelt.

Der Bau und der Betrieb von Kläranlagen und die Einleitung des gereinigten Abwassers in ein Gewässer ist in der Regel von der Wasserbehörde zu genehmigen bzw. zu erlauben.

Die Anforderungen an die Abwasserreinigung werden in der Einleitungserlaubnis festgesetzt. Dabei sind grundsätzlich die Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer einzuhalten, die in der auf der Grundlage des § 57 WHG erlassenen Abwasserverordnung als Stand der Technik beschrieben sind. Sie werden laufend fortgeschrieben, so dass Anpassungen der Erlaubnisse und unter Umständen Erweiterungen von Kläranlagen erforderlich werden.

Die Wasserbehörden können weitergehende Reinigungsanforderungen festsetzen, wenn der Schutz des Gewässers oder der Gewässeranlieger es erfordert. Hierzu sind auf die Einleitungsstellen bezogene Gewässeruntersuchungen (Immissionsbetrachtungen) hinsichtlich der einzuleitenden Wassermengen und/oder der Wasserinhaltsstoffe durchzuführen.

Weitergehende Reinigungsanforderungen können auch freiwillig vom Einleiter übernommen werden. Die Gründe hierfür liegen oft in einem besonderen Engagement im Umweltschutz, einer staatlichen Förderung der zusätzlichen Investitionen oder dem Wunsch nach einer Verminderung der Abwasserabgabe.

Stand des Ausbaus kommunaler Kläranlagen

In Schleswig-Holstein werden zurzeit 788 kommunale Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von insgesamt 5.605.811 Einwohnerwerten (EW) und 3.897.193 angeschlossenen EW betrieben. Dabei weisen 182 Anlagen eine Ausbaugröße von über 2.000 EW auf.

Ausbauprogramme für Kläranlagen

Viele kommunale Kläranlagen in Schleswig-Holstein wurden im Rahmen freiwilliger Ausbauprogramme mit finanzieller Unterstützung des Landes so erweitert, dass die bundeseinheitlichen gesetzlichen Mindestanforderungen weit unterschritten werden. Dies gilt für die Pflanzennährstoffe Phosphor und Stickstoff sowie für Schadstoffe. Insbesondere Kläranlagen mit Ausbaugrößen über 10.000 Einwohnerwerten wurden seit 1988/89 mit finanzieller Unterstützung des Landes freiwillig unter Einsatz der besten verfügbaren Technologie ausgebaut. Weitere Informationen finden Sie hier.

Spätestens mit der Massenentwicklung von Algen und dem Seehundsterben im Jahre 1988 wurde die Notwendigkeit eines umfassenden Gewässerschutzes und der Entlastung der Gewässer von Nähr- und Schadstoffeinträgen deutlich. Schleswig-Holstein hat hierzu in den oben genannten Programmen den Ausbau der kommunalen Kläranlagen unter dem Einsatz der besten verfügbaren Technologie vorangetrieben.

Gleichzeitig wurde damit das Ziel verfolgt, mittel- bis langfristig weitere kostenintensive Baumaßnahmen auf den Kläranlagen zu vermeiden. Der Erfolg dieser Maßnahmen wird aus der Entwicklung der Reinigungsleistung der Kläranlagen und der in die Gewässer eingeleiteten Schadstoff- und Nährstofffrachten deutlich. Diese Stofffrachten führen zur Belastung der Gewässerökosysteme und können zur Überdüngung der Gewässer beitragen.

Energiecheck und Energieanalyse

Funktionstüchtige Abwasseranlagen sind Grundvoraussetzung für intakte Gewässer und stellen eine unverzichtbare Infrastruktureinrichtung für die Daseinsvorsorge dar. Die Abwasserbehandlung zählt zu den größten Energieverbrauchern einer Kommune, dabei bietet die Abwasserbeseitigung viele Ansatzpunkte zur Senkung des Energieverbrauchs, der Steigerung der Energieerzeugung sowie der Energieeffizienz.

Der Bund hat hierauf reagiert und fordert in § 3 Abs. 2a der Abwasserverordnung, dass Abwasseranlagen so errichtet, betrieben und benutzt werden sollen, dass eine energieeffiziente Betriebsweise ermöglicht wird und die bei der Abwasserbeseitigung entstehenden Energiepotenziale, soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, zu nutzen sind.

Das Landesamt für Umwelt hat zur Durchführung eines Energiechecks und einer Energieanalyse einen Leitfaden erarbeitet, der nachfolgend heruntergeladen werden kann.

In dem Leitfaden sind neben allgemeinen Angaben zur Durchführung des Energiechecks und der Energieanalyse auch Angaben zu Fördermöglichkeiten enthalten. So bietet derzeit die Kommunalrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums Fördermöglichkeiten wie Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen und Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen. In diesem Rahmen ist auch eine Förderung des Energiechecks und der Energieanalyse auf Kläranlagen denkbar.

LeitfadenzurEnergieeffizienz

Ausblick

Die in der Vergangenheit immer mehr reduzierten Schad- und Nährstofffrachten werden sich nach Durchführung der Maßnahmenprogramme nur noch unwesentlich durch Kläranlagen weiter reduzieren lassen, da mit der jetzt auf den Anlagen eingesetzten Behandlungstechnik insbesondere bei den großen Kläranlagen mindestens der Stand der Technik erreicht worden ist.

Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und des dabei angestrebten guten ökologischen Zustands der Gewässer kann es sich heraus stellen, dass punktuell eine weitere Reduzierung der Nähr- und Schadstoffeinträge aus Abwassereinleitungen erforderlich ist.

Das Hauptaugenmerk ist verstärkt auf die Optimierung des Betriebs und den Erhalt des Bestandes gerichtet. Dies betrifft sowohl die Reinigungsleistung, die möglichst konstant und sicher auf hohem Niveau liegen soll, als auch zum Beispiel die Reduzierung des Energie- und Betriebsmittelverbrauchs. Dies verlangt weiterhin qualifiziertes und motiviertes Betriebspersonal bei gleichzeitiger Intensivierung der Einleitungs- und Anlagenüberwachung.

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