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Thema : Abwasser

Entwicklung der Abwasserbeseitigungspflicht in SH

Letzte Aktualisierung: 15.10.2019

Der planmäßige Ausbau zentraler Ortsentwässerungen erfolgte ab 1950 und umfasste bis 1970 etwa 170 Gemeinden mit 102 Kläranlagen und einem Anschlussgrad von 58 %. Große überörtliche Vorhaben wurden am „Hamburger Rand“ (Generalplanung Hauptsammler West 1963) und im Bereich "Kieler Förde" realisiert. 

Ende 1985 umfasste der Bestand etwa 670 Kläranlagen. Davon waren 56 Anlagen, die das gereinigte Abwasser in stehende Gewässer beziehungsweise in die Einzugsgebiete stehender Gewässer einleiteten, mit einer chemischen Phosphatfällung ausgestattet.

Im Generalplan von 1986 wurde aufgenommen, dass alle größeren kommunalen Kläranlagen mit einer Phosphatfällung und Anlagen zur Oxidation der Stickstoffverbindungen (Nitrifizierung) auszustatten sind und im Rahmen des "betrieblich Möglichen und Erforderlichen" eine Denitrifizierung vorzusehen ist. Ein in sich geschlossenes, gestrafftes und auf den Meeresschutz orientiertes Kläranlagen-Ausbauprogramm enthielt der Generalplan von 1986 jedoch noch nicht.

1988 führte ein Massensterben von Seehunden in der Nordsee und eine Algenmassenvermehrung in Nord- und Ostsee der breiten Öffentlichkeit die Notwendigkeit eines umfassenden Gewässerschutzes vom Binnenland bis hin zu den Küstengewässern vor Augen. Für Nord- und Ostsee war Schleswig-Holstein die Verpflichtung eingegangen, die Nährstoffeinträge (Stickstoff und Phosphor) aus Abwassereinleitungen von Land aus in dem Zeitraum von 1985 bis 1995 zu halbieren. Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich vom Rat der Europäischen Gemeinschaft erlassene „Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser", die ebenfalls Anforderungen an die Nährstoff-Elimination bei Abwassereinleitungen stellt, wurden drei große Kläranlagen-Ausbauprogramme aufgelegt:

  • Phosphor-Sofort-Programm
  • Dringlichkeitsprogramm (1989-2006)
  • Kläranlagen-Ausbauprogramm (1995-2006)

Im Zuge der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie als zentralem Bestandteil der europäischen Gewässerschutzpolitik werden seit 2002 die Belastungen aus Abwassereinleitungen neu bewertet und entsprechend der Zielsetzung "guter Zustand/gutes Potential" bei Bedarf gewässerbezogen angepasst.

Phosphor-Sofort-Programm

In einem ersten Schritt wurden in dem "Phosphor-Sofort-Programm" 20 der größten kommunalen Kläranlagen  in den Jahren 1988 und 1989 mit Anlagen zur chemischen Phosphatfällung ausgestattet (rund 60 Kläranlagen aller Größenklassen betrieben bis dahin bereits eine Fällungsanlage). Ziel war es, dass ganzjährig maximal 2 Milligramm Phosphor (Überwachungswert) im gereinigten Abwasser eingehalten werden. Die notwendigen Baumaßnahmen erforderten eine Gesamtinvestition von 18,6 Millionen Euro. 50 % der Kosten wurden durch Zuschüsse aus Mitteln der Abwasserabgabe gedeckt.

Dringlichkeitsprogramm

Die günstige Voraussetzung, dass rund 82 % (150,2 Millionen Kubikmeter pro Jahr) des gesamten in Schleswig-Holstein anfallenden kommunalen Abwassers in nur 38 Kläranlagen gereinigt werden, führte schlussendlich zur Auflegung des Dringlichkeitsprogramms (1989-2006). Dieses verfolgte das Ziel, mit den am besten verfügbaren Techniken die Nord- und Ostsee von Nährstoffeinträgen aus Abwassereinleitungen zu entlasten.

Für die technische Planung bedeuteten die definierten Zielwerte, dass die 38 Kläranlagen grundsätzlich mit Anlagen zur Nitrifikation/Denitrifikation, biologischen Phosphor-Elimination undFiltration in Raumfiltern auszustatten waren. Bei Abwassereinleitungen in der Nähe von Badegewässern wurde zusätzlich eine Desinfektion durch Bestrahlung mit ultraviolettem Licht in das Programm einbezogen. Die erforderlichen Gesamtinvestitionen wurden auf rund 460 Millionen Euro geschätzt. Eine Förderung erfolgt aus Mitteln der Abwasserabgabe in Höhe von 25 %; für Maßnahmen im Geltungsbereich der Abwasserbeseitigungspläne Trave und Alster sowie der Stadt Flensburg in Höhe von 30 %.

Das Dringlichkeitsprogramm sollte auch dazu dienen, die Beschlüsse der 2. Nordseeschutzkonferenz und der Helsinki-Kommission zum Schutz der Ostsee zu erfüllen, wonach die Nährstoffeinträge von Land aus in die Meere bis 1995 gegenüber 1985 halbiert werden sollten. An den Nährstoffeinträgen von Land aus waren die Abwassereinleitungen beim Phosphor mit etwa 70 bis 80 % des damaligen Gesamteintrages, bei Stickstoff mit etwa 25 bis 40 % des Gesamteintrages beteiligt. Allein durch abwassertechnische Maßnahmen wurde eine 50 % -ige Frachtreduzierung beim Phosphor erreicht.

Kläranlagen-Ausbauprogramm

Die Europäische Gemeinschaft (EG) hat mit der "Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG)" die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Programme für den Vollzug dieser Richtlinie aufzustellen. Die EG-Richtlinie wurde in Schleswig-Holstein durch die „Landesverordnung über die Beseitigung von kommunalem Abwasser (KomAbwVO)" vom 1. Juli 1997 umgesetzt. Das hieraus resultierende Landesprogramm "Ausbau kommunaler Kläranlagen mit Anschlusswerten von mehr als 10.000 Einwohnerwerten entsprechend den Anforderungen der Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG)" wurde 1995 von der Landesregierung verabschiedet.

In diesem Programm wurden die Wasser-Einzugsgebiete von Nord- und Ostsee und die beiden Meere selbst als "empfindliche Gebiete" im Sinne der EG-Richtlinie 91/271/EWG eingeordnet. Alle kommunalen Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 10.000 Einwohnerwerten müssen danach eine gezielte Stickstoff- und Phosphor-Elimination vornehmen. Teilweise sind die Kläranlagen entsprechend nachzurüsten.

Von den Vorgaben der EG-Richtlinie waren seinerzeit in Schleswig-Holstein insgesamt 63 Kläranlagen betroffen. Von diesen 65 Kläranlagen beteiligten sich 45 am "Dringlichkeitsprogramm". 12 Kläranlagen waren 1995 oder wurden zu diesem Zeitpunkt bereits mit Anlagenteilen zur Phosphor- und Stickstoff-Elimination ausgestattet, so dass hier keine weiteren Maßnahmen erforderlich waren. Die nach der EG-Richtlinie notwendigen Ausbaumaßnahmen wurden mit einem 25 % - Zuschuss aus der Abwasserabgabe des Landes gefördert. Voraussetzung ist jedoch, dass bei der Stickstoff-Elimination die erhöhten Anforderungen nach dem „Dringlichkeitsprogramm" (Nges.anorg. < 10 mg/l) eingehalten werden. Mit den im Jahr 2006 abgeschlossenen Kläranlagenausbaumaßnahmen werden die Mindestanforderungen des Bundes nach § 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Anforderungen der EG-Kommunalabwasserrichtlinie erfüllt. Im laufenden Betrieb werden z. T. deutlich niedrigere Ablaufkonzentrationen erzielt.

Nachrüstung Kleinkläranlagen

Das Förderprogramm "Nachrüstung der Haus- und Kleinkläranlagen" hat es ermöglicht, dass bis zum Jahr 2013 die überwiegende Zahl kleiner Schmutzwassereinleitungen aus dezentralen Kleinkläranlagen die Anforderungen der Abwasserverordnung und der DIN 4261 erfüllen. Das Land Schleswig-Holstein förderte die Anpassung von Kleinkläranlagen an die allgemein anerkannten Regeln der Technik im Zeitraum von 1987 bis 2013. In diesem Zeitraum wurde für die Nachrüstung ein Gesamtinvestitionsvolumen rund 171 Mio. €, bei einem Landeszuschuss von rund 42,7 Mio. € verausgabt. Es wurden dabei rund 55.500 Kleinkläranlagen mit Hilfe des Förderprogramms nachgerüstet.

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