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Thema : Abfallwirtschaft

Vollzugshilfen und Erlasse

Letzte Aktualisierung: 14.08.2023

Hier finden Sie eine Auswahl wichtiger Erlasse und Vollzugshilfen für die Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein:

Vollzugshilfen und Erlasse

Darüber hinaus gibt es zu einzelnen Themen Vollzugshilfen und Mitteilungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), die unter www.laga-online.de eingestellt sind.

Die Gesellschaft zur Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES) in Neumünster ist in Schleswig-Holstein die zuständige Stelle für

  • das Anzeige- oder Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen,
  • das nationale elektronische Abfallnachweisverfahren und
  • die Notifizierung grenzüberschreitender Abfallverbringung


Informationen dazu finden Sie unter www.goes-sh.de

Weitere Informationen zum Notifizierungsverfahren finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamts unter Themen > Abfall/Ressourcen > Grenzüberschreitende Verbringung
http://www.umweltbundesamt.de/

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