Navigation und Service

Thema : Abfallwirtschaft

Rechtliche Grundlagen

Letzte Aktualisierung: 09.04.2015

Der Bereich des Abfallrechts ist ein relativ junges Rechtsgebiet, das erst 1972 mit dem Abfallgesetz (AbfG) erstmalig auf Bundesebene geregelt worden ist. Bis dahin waren gesetzliche Regelungen für die Abfallentsorgung verstreut bzw. gar nicht vorhanden. Die Gesetzgebungskompetenz für das Abfallrecht liegt nach Art. 74 des Grundgesetzes beim Bundesgesetzgeber. Die Bundesländer können eigene Regelungen nur treffen, wenn der Bund seine Gesetzgebungskompetenz nicht ausübt (konkurrierende Gesetzgebungskompetenz). Der Bund seinerseits wird durch die zunehmende Regelungsdichte im Bereich des EU-Rechtes in immer stärkerem Maße in seiner Gesetzgebungskompetenz vorbestimmt.

In der nachstehenden Liste finden Sie eine Auswahl wichtiger landes-, bundes- und EU-rechtlicher Vorschriften. Da es sich hier nicht um die amtlichen Bekanntmachungen handelt, kann für die Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit der Texte keine Gewähr übernommen werden. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Sollten Sie das Gesuchte auf der nachstehenden Liste nicht finden oder weitergehende Informationen wünschen, schauen Sie doch einmal auf diesen Seiten vorbei:

Landesrecht

Bundesrecht

EU-Recht

Landesrecht Schleswig-Holstein

Gesetze des Landes Schleswig-Holstein

Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG), Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein


Verordnungen des Landes Schleswig-Holstein

Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach abfallrechtlichen Vorschriften (LAbfWZustVO)

Sportboothafenverordnung (SpoBoHafVO), Landesverordnung über Sportboothäfen

Hafenentsorgungsverordnung (HafEntsVO), Landesverordnung über die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen in schleswig-holsteinischen Häfen

Landesverordnung über den Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle

Pflanzenabfallverordnung (PflAbfVO), Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen

Bundesrecht

Gesetze des Bundes

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG), Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen

Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG), Gesetz über die Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringungen von Abfällen

Batteriegesetz (BattG), Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Verpackungsgesetz (VerpackG), Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen


Verordnungen des Bundes

Abfallverzeichnisverordnung (AVV), Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis

Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV), Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen

Altholzverordnung (AltholzV), Verordnung über die Entsorgung von Altholz

Altölverordnung (AltölV)

Bioabfallverordnung (BioAbfV), Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden

Deponieverordnung (DepV), Verordnung über Deponien und Langzeitlager

Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV), Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen

Klärschlammverordnung (AbfKlärV), Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost

Nachweisverordnung (NachwV), Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen

Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

EU-Recht

Auf EU-Ebene gibt es Verordnungen, Richtlinien oder Entscheidungen. EU-Verordnungen sind im Gemeinschaftsgebiet unmittelbar geltendes Recht. Richtlinien werden durch nationale Vorschriften umgesetzt.
Richtlinien der EU

Abfallrahmenrichtlinie (EG-AbfRRL)
Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (AbfRRL)
Richtlinie 2008/98/EG

Richtlinie 2006/66 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG
Richtlinie 2006/66/EG

Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Richtlinie 2012/19/EU (WEEE)

Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)
Richtlinie 2011/65/EG (RoHS)

Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
Richtlinie 2004/35/EG

Richtlinie 2000/59 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände
Richtlinie 2000/59/EG

Verordnungen der EU

Verordnung (EG) Nr. 1013/2006
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen

Verordnung (EG) Nr. 801/2007
der Kommission vom 06. Juli 2007über die Ausfuhr von zur Verwertung bestimmten und im Anhang III oder IIIA der Verordnung (EG)
Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfällen in Länder, für die der OECD-Beschluss über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verwertung von Abfällen nicht gilt

Verordnung (EG) Nr. 1420/1999
des Rates vom 29. April 1999 zur Festlegung gemeinsamer Regeln und Verfahren für die Verbringung bestimmter Arten von Abfällen in bestimmte nicht der OECD angehörende Länder

Verordnung (EG) Nr. 1547/1999
der Kommission vom 12. Juli 1999 zur Festlegung der bei der Verbringung bestimmter Arten von Abfällen in bestimmte Länder, für die der OECD-Beschluss C (92) 39 endg. nicht gilt, anzuwendenden Kontrollverfahren gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon