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Thema : Abfallwirtschaft

Entsorgungsanlagen - Anlagenkataster

Letzte Aktualisierung: 12.04.2022

Nach § 35 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bedürfen Anlagen, in denen Abfälle gelagert oder behandelt werden, einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Deponien zur dauerhaften Ablagerung von Abfällen benötigen im Gegensatz dazu eine abfallrechtliche Planfeststellung.

Zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für diese Anlagen ist das Landesamt für Umwelt (LfU) in Flintbek.

Ausgenommen von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht sind lediglich sehr kleine Anlagen unterhalb der Mengenschwellen der Nummer 8 des Anhangs der Vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV). Die Überwachung dieser Anlagen obliegt den unteren Abfallentsorgungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.

Das Anlagenkataster bietet einen Überblick über die Unternehmen der Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein. Die aufgeführten Anlagen werden von Landesamt für Umwelt, Abteilung 7 - Technischer Umweltschutz, nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) genehmigt und überwacht.

Zurzeit sind im Kataster ca. 500 Standorte mit insgesamt ca. 1.000 Anlagen enthalten. Neben der Anschrift der Anlage kann nach verschiedenen Anlagenmerkmalen gesucht werden. Das jeweilige Suchergebnis kann als Tabelle aber auch als Karte dargestellt werden.

Über die Suchmaske lassen sich auch Anlagen auflisten, die einem festgelegten Suchkriterium entsprechen. So können Sie sich beispielsweise Anlagen auflisten lassen, die für einen bestimmten Abfallschlüssel zugelassen sind, die einer bestimmten Anlagenkategorie zuzuordnen sind oder deren Standort in einem bestimmten Kreis oder einer Ortschaft liegt.

Hinweis:
Die Katasterdaten stammen aus dem Länderinformationssystem für Anlagen (LIS-A), welches durch die zuständige Behörde (LfU) mit Daten aus den Anlagengenehmigungen gefüllt wird. Das LfU gewährt trotz Prüfung keine Garantie dafür, dass die angezeigten Daten vollständig, richtig und aktuell sind. Das LfU ist von jedweder Haftung ausgeschlossen.

Hier kommen Sie zum Kataster der Abfallentsorgungsanlagen.

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