Der Begriff des E-Governments meint die elektronische Abwicklung von Verwaltungsprozessen. Damit verbunden ist die Optimierung sowohl der verwaltungsinternen, als auch der verwaltungsexternen Abläufe.
Letzte Aktualisierung: 04.10.2022
E-Government beinhaltet daher die Verwaltungsmodernisierung, aber auch die Kommunikationsmodernisierung der Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft.
Gesetzlich verankert seit 2009
Das Land Schleswig-Holstein hat bereits seit 2009 ein Landes E-Government-Gesetz. Dieses ist im Wesentlichen auf E-Government-Basisdienste und deren Einführung in die Verwaltungsprozesse ausgerichtet. Das Gesetz wurde im Rahmen des Digitalisierungsgesetzes im Frühjahr 2022 grundsätzlich novelliert und den aktuellen Bedingungen angepasst.
Die Idee des E-Governments ist entstanden mit der umfassenden Digitalisierung in der Gesellschaft und soll die bestehenden Prozesse in der Verwaltung vereinfachen und optimieren. So sollen die Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet, vereinfacht und beschleunigt werden. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft soll damit die Qualität der Verwaltungsdienstleistungen erhöht und die Kommunikation durch den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien erleichtert werden.
Das bedeutet, dass soweit wie möglich alle Verwaltungsdienstleistungen, auch auf elektronischem Wege in Anspruch genommen werden sollen. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung selbst sollen schneller und einfacher Informationen und Dienstleistungen der Verwaltung erhalten können. Dazu werden die digitalen Information- und Kommunikationstechnologien genutzt.
Ansprechpartner
Digitalisierung und Zentrales IT-Management
der Landesregierung (ZIT)
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