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Thema : Preise und Wett­bewerbe

Bibliothekspreis -
Mehr als nur Lesen


Die öffentlichen Bibliotheken in Schleswig-Holstein leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Vermittlung von Wissen und Kultur. Diesen Einsatz würdigt das Kulturministerium mit dem "Bibliothekspreis des Landes Schleswig-Holstein".

Letzte Aktualisierung: 11.09.2023

Drei Kinder lesen Bücher in der Leseecke der Flensburger Stadtbücherei
Bibliotheken fördern die kulturelle Teilhabe schon im Kindesalter.

Bibliotheken haben mehr zu bieten als Bücher und Medien. Durch ihre Angebote unterstützen sie die Aus- und Weiterbildung, leisten Lese-, Lern- und Sprachförderung und vermitteln Medien- und Informationskompetenz. Zudem ermöglichen sie kulturelle Teilhabe und soziale Integration in den Kommunen - nicht nur durch die bereitgestellten Informationen, sondern auch durch zahlreiche Veranstaltungen wie Lesungen oder Ausstellungen. Außerdem tragen Büchereien zum Erhalt der Regional- und Minderheitensprachen und zum Miteinander der Kulturen bei.

Der "Schleswig-Holsteinische Bibliothekspreis" wird alle zwei Jahre an öffentliche Büchereien verliehen, die herausragende Bibliotheksarbeit leisten. Dazu gehören Kooperationen mit anderen Kultur- und Bildungsträgern sowie wirksame Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.

Der Preis im Detail

Gründungsjahr: Der Preis wurde 2016 ausgeschrieben und im Frühjahr 2017 das erste Mal verliehen.

Stifter/Träger: Das für Kultur zuständige Ministerium des Landes Schleswig-Holstein ist Träger des Preises.

Vergabeturnus: Die Auszeichnung wird alle zwei Jahre vergeben – jeweils mit wechselndem Schwerpunkt.

Vergabeform: Der Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert und wird in zwei Kategorien vergeben: Für größere Bibliotheken in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern (10.000 Euro) und für kleinere in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern (5.000 Euro).

Vergabegremium: Die Preisträger werden durch eine Jury ermittelt. Sie setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Büchereiverbänden und den Kommunen, Experten für das jeweilige Schwerpunktthema sowie Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums.

Informationen zur Bewerbung

Wer darf sich auf den Preis bewerben? Kommunen als Träger öffentlicher Standbibliotheken sowie Freundeskreise von öffentlichen Bibliotheken sowie der Büchereiverein Schleswig-Holstein können sich auf den Preis bewerben.

Wer kann vorgeschlagen werden? Vorschlagsberechtigt sind die öffentlichen Bibliotheken in Schleswig-Holstein, die hauptamtlich geleitet werden.

Bis wann können Sie sich bewerben? Für die nächste Vorschlagsrunde wird der Termin an dieser Stelle rechtzeitig bekannt gegeben.

Ansprechpartnerin im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Dr. Brigit Janzen
Telefon 0431 988-5872
E-Mail: brigit.janzen@bimi.landsh.de

Preisträger

2023

Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern

Stadtbücherei Kiel (10.000 Euro)

Gemeinden bis 10.000 Einwohner

Gemeindebücherei Flintbek (5.000 Euro)

2021

Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern

Stadt- und Schulbücherei Lauenburg (10.000 Euro)

Gemeinden bis 10.000 Einwohner

Bücherei Kropp (5.000 Euro)

2018

Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern

Stadtbücherei Norderstedt (10.000 Euro)

Gemeinden bis 10.000 Einwohner

Bücherei Satrup (5.000 Euro)

2016

Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern

Stadtbücherei Ahrensburg (10.000 Euro)

Gemeinden bis 10.000 Einwohner

Gemeindebücherei Bordesholm (5.000 Euro)

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