Renten und andere Alterseinkünfte: Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?
2005 wurde die Besteuerung von Renten und anderen Alterseinkünften neu geregelt. Im Vergleich zur bis dahin geltenden Rechtslage wird seitdem ein höherer Anteil der Renten steuerpflichtig. Im Gegenzug steigt die steuerliche Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen während des Berufslebens.
Aber nicht jede Rentnerin und jeder Rentner ist steuerpflichtig. Rentnerinnen und Rentner mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 9.984 Euro (2022) sind nicht betroffen. Der „Alterseinkünfte-Rechner“ hilft bei der Frage, ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss.
Der Rechner berücksichtigt dabei die gängigen Sachverhalte, die bei vielen Menschen für die Einkommensteuer von Bedeutung sind. Im Vordergrund stehen die persönlichen Freibeträge bei Renten und Pensionen, sowie der Abzug von Pauschbeträgen und Aufwendungen. Erläuterungen und Hinweise unterstützen Sie beim Ausfüllen des Eingabeformulars.
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Hilfe finden Sie auch beim Finanzamt, beim Lohnsteuerhilfeverein oder bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater. Viele Hintergrund-Informationen erhalten Sie hier:
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