Umsetzung des Leader-Konzepts
Maßnahme/Code
Lokale Entwicklungsstrategien [411 - 413]
inklusive der Maßnahmen der Neuen Herausforderungen
Zielsetzung
Die flächendeckende Umsetzung der Initiative "AktivRegion" nach der Leader-Methode soll unter anderem dazu beitragen:
- die endogenen Entwicklungspotenziale der ländlichen Regionen verstärkt zu mobilisieren,
- regionale Kooperationen zu verbessern, dabei auch Wirtschafts- und Sozialpartner sowie weitere private Akteure verstärkt an der Gestaltung der ländlichen Entwicklung zu beteiligen,
- zukunftsfähige Strategien zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und zur Sicherung der Lebensqualität zu erarbeiten und umzusetzen,
- die Folgen des Klimawandels abzuschwächen, Maßnahmen im Rahmen des Health-Check zur Gemeinsamen Agrarpolitik.
Die Leader-Methode umfasst mindestens folgende Elemente:
- gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategien für genau umrissene ländliche Gebiete
- Bildung einer lokalen öffentlich-privaten Partnerschaft, nachstehend Lokale Aktionsgruppe (LAG) genannt, bestehend aus einer repräsentativen Gruppierung von Partnern aus den unterschiedlichen Sektoren der Region, z. B. Kommunen, Wirtschaft Soziales, Kultur und Umwelt
- Auf Ebene der Entscheidungsfindung der LAG sind mindestens 50 % Wirtschafts- und Sozialpartner sowie weitere Vertreter der Zivilgesellschaft, z. B. Landwirte, Landfrauen und Jugendliche sowie deren Verbände vertreten.
- ein Bottom-up-Konzept mit Entscheidungsbefugnis für die LAGn bei der Ausarbeitung und Umsetzung der gebietsbezogenen lokalen Entwicklungsstrategien,
- eine multisektorale Konzeption und Umsetzung der Strategie, die auf dem Zusammenwirken der Akteure und Projekte aus den verschiedenen Bereichen der lokalen Wirtschaft beruht,
- die Umsetzung innovativer Konzepte (optionales Element),
- die Durchführung von gebietsübergreifenden und/oder transnationalen Koope-rationsprojekten gem. Art. 65. Es wird angestrebt, dass pro LAG mindestens ein Kooperationsprojekt umgesetzt wird.
- die Vernetzung lokaler Partnerschaften.
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere:
Maßnahmen, die der Umsetzung der gebietsbezogenen lokalen Entwicklungsstrategie zur Verwirklichung der Ziele dienen, insbesondere zur:
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft durch Förderung der Umstrukturierung, der Entwicklung und der Innovation gemäß den Zielen der VO (EG) Nr. 1698/2005 Art. 4, Abs. 1 Buchst. a)
- Verbesserung der Umwelt und der Landschaft durch Förderung der Landbewirtschaftung gemäß den Zielen der VO (EG) Nr. 1698/2005 Art. 4, Abs. 1 Buchst. b)
- Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der Wirtschaft gemäß den Zielen der VO (EG) Nr. 1698/2005 Art. 4, Abs. 1 Buchst. c)
sowie die Umsetzung innovativer Maßnahmen, die den Zielen der ELER-Verordnung dienen. Gefördert werden können auch Vorhaben außerhalb des ländlichen Raumes, aber nur mit Einschränkung auf Projekte der Maßnahmen von Artikel 52 a) der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005, deren Wirkung dem Leader-Gebiet zugute kommt und dies auch nur in begründeten Ausnahmefällen.
Gefördert werden investive und nicht investive Vorhaben für Maßnahmen des Klimawandels und der erneuerbare Energien sowie Innovative Vorhaben für die Maßnahmen zur Milderung der Folgen des Klimawandels, zur Förderung der Entwicklung erneuerbarer Energien und der Wasserwirtschaft sowie für den Erhalt der biologischen Vielfalt, die gemäß Art. 16 a Abs. 1 der VO (EG) Nr. 74/2009 der Realisierung der potenziellen Wirkungen gemäß Anhang II dienen.
Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (nach den jeweiligen maßnahmenspezifischen Vorgaben).
Wie wird gefördert?
- nicht rückzahlbare Zuwendung im Rahmen der Projektförderung
- Anteilfinanzierung an den förderfähigen Gesamtaufwendungen
- Es gelten die im Programm beschriebenen maßnahmespezifischen Fördervoraussetzungen innerhalb und außerhalb der Nationalen Rahmenregelung.
- Die Beihilfeintensität richtet sich nach den jeweiligen maßnahmespezifischen Fördervoraussetzungen. Der EU-Beteiligungssatz beträgt 55 % und bei den Maßnahmen des health-check 75% der zuschussfähigen öffentlichen Ausgaben.
Antragstellung/Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (hier Abteilung 8 - Ländliche Entwicklung)
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Inez Kleber
Tel. 0431 988-5154
Christina Pfeiffer
Tel. 0431 988-5078
Ansprechpartner Initiative AktivRegion, Stand 12.03.2012 (PDF, 31 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Informationen zu Leader in Schleswig-Holstein: www.aktivregion.schleswig-holstein.de
Website der Deutschen Vernetzungsstelle Leader +
Website der Europäischen Kommission zu Landwirtschaft und Ländlicher Entwicklung
Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung aus dem Zukunftsprogramm Ländlicher Raum erhalten Sie hier:
Maßnahmenbeschreibung AktivRegion (nach der LEADER-Methode) (PDF, 103 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Stand: 4. Änderungsantrag (2011)
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