Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Das Oberlandesgericht ist Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Familiensachen. Es ist zuständig für die Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte in Zivilsachen und der Amtsgerichte in Familien- und Kindschaftssachen sowie in Landwirtschaftssachen. Das Oberlandesgericht ist Revisions- und Beschwerdeinstanz in Strafsachen, Rechtsbeschwerdegericht in Ordnungswidrigkeitenverfahren und darüber hinaus zuständig zur Entscheidung über die Fortdauer von Untersuchungshaft. Außerdem kann die Bundesanwaltschaft Staatsschutzverfahren und solche mit terroristischem Hintergrund hier erstinstanzlich anklagen.
Neben der Rechtsprechung nimmt das Oberlandesgericht zahlreiche Verwaltungsaufgaben wahr. Mit seinen richterlichen und nichtrichterlichen Referenten sowie dem Mitarbeiterstab aus Beamten und Angestellten ist die Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts zuständig für die Personalführung der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein, für die Fortbildung der Richter, für Notarangelegenheiten, Ehefähigkeitsbescheinigungen und weitere Aufgaben, die sich aus den Geschäftsverteilungsplänen ersehen lassen. Teil der Verwaltung ist auch das Justizprüfungsamt für die Erste Juristische Staatsprüfung sowie die Referendarabteilung.
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