KIEL. Die Fortschreibung des Investitionsplans für die Förderung von Krankenhausbaumaßnahmen wurde heute (20.02.2018) nach Beratung in der Beteiligtenrunde beschlossen. In der Beteiligtenrunde sind Planungsbeteiligte wie Kommunen, Krankenkassen, Krankenhausgesellschaft und Ministerium vertreten.
Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg betont: "Mit Hilfe der Sonderprogramme Krankenhaus und dem
IMPULS
-Programm ist es gelungen, die Mittel für die Krankenhausinvestitionsfinanzierung deutlich aufzustocken. Insgesamt sollen 2018 für laufende Projekte rund 102
Mio.
€ an die Krankenhäuser ausgezahlt werden."
Darunter sind rund 43 Mio. € pauschale Fördermittel. Diese werden nach einem festen Schlüssel an die Krankenhäuser ausgezahlt und sind für die Finanzierung kleinerer, kurz- und mittelfristiger Investitionen zu verwenden.
"Die Investitionen sind ein wichtiger Beitrag für eine gute Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein"
, so Minister Dr. Garg. "Land und Kommunen tragen damit gemeinsam zur Zukunft unserer Krankenhäuser bei. Durch notwendige bauliche Verbesserungen sollen auch Pflegekräfte sowie Ärztinnen und Ärzte entlastet werden. Gemeinsam mit den Kliniken wollen wir die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten im Land sichern und verbessern"
, so Dr. Garg weiter.
Die beschlossene Fortschreibung des Finanz- und Investitionsplans umfasst ein erhebliches Volumen. Um die Planungssicherheit für die Krankenhäuser zu erhöhen, wurden erstmals auch Projekte aufgenommen, deren Kostenschätzung sich noch in einem frühen Stadium befindet. Festgestellt werden konnte allerdings schon die grundsätzliche Notwendigkeit der Projekte: Enthalten sind 15 neue Bauprojekte mit von den Trägern beantragten Kosten in Höhe von ca. 466 Mio. €. Darunter der Neubau des neuen Zentralkrankenhauses in Flensburg mit geschätzten Kosten von 250 Mio. €.
Anträge werden sukzessive auf die genaue Höhe der Förderfähigkeit überprüft. Die tatsächlichen Fördersummen können daher also noch erheblich abweichen. Ein rechtsverbindlicher Förderbescheid für ein Projekt wird erst erteilt, wenn der Krankenhausträger eine sogenannte „Krankenhausunterlage Bau“ erstellt und vorgelegt hat und diese vom Ministerium mit positivem Ergebnis geprüft wurde. Die Aufnahme in den Finanzplan ist also sinngemäß die Feststellung, dass die Projekte eine hohe Priorität haben und gefördert werden sollen.
Fortschreibung des Finanz- und Investitionsplans:
Krankenhaus |
Baumaßnahme |
vom Träger beantragte Kosten |
Diako/Malteser |
Neubau Zentralkrankenhaus Flensburg |
250 Mio. € |
Städt. Krankenhaus |
Neuerrichtung Haus 6 (Kapazitätsanpassung KH Plan) |
38,5 Mio. € |
Psychiatrische TK Kieler Fenster |
Neubau einer Tagesklinik mit 20 Plätzen |
2,69 Mio. € |
ZIP Lübeck |
Erweiterung stationäre Versorgung (3. BA) |
19 Mio. € |
Klinik Husum |
Erweiterung Bettenhaus, Sterilisation, OP |
45 Mio. € |
Klinik Niebüll |
Strukturoptimierung OP-Bereich |
11,5 Mio. € |
St. Elisabeth KH |
Ersatz-Neubau einer Palliativstation mit 20 Planbetten |
6,275 Mio. € |
Klinikum Elmshorn |
Neubau Kinder- und Jugendpsychiatrie |
17,37 Mio. € |
imland-Klinik Rendsburg |
Umstrukturierung und Sanierung |
14,2 Mio. € |
imland-Klinik Eckernförde |
Umstrukturierung und Sanierung |
19,8 Mio. € |
Paracelsus Klinik |
Septischer Eingriffsraum, IMC-Station
(hier wird die Planung erst nach Beendigung des derzeit laufenden Insolvenzverfahrens weiter geführt) |
2,0 Mio. € |
Klinikum Itzehoe |
Anbindung Neubau Psychiatrie an das Hauptgebäude |
1,04 Mio. € |
Klinikum Itzehoe |
Anbau einer zentralen Notfallaufnahme |
4,1 Mio. € |
LungenClinic Großhansdorf |
Neubau Bettenhaus und Intensivstation |
34,5 Mio. € |
Parkklinik Manhagen |
Erweiterung OP-Kapazitäten |
6,645 Mio. € |
Darüber hinaus gibt es weiteren Investitionsbedarf, der in den nächsten Wochen/ Monaten von den Krankenhausträgern konkretisiert bzw. vom Ministerium geprüft werden muss und zu denen es einen intensiven Austausch mit den Beteiligten gibt. Nach derzeitigem Stand gehören hierzu u.a. folgende Maßnahmen:
Sana Ostholstein Eutin |
Erweiterung und Kapazitätssicherung |
Klinikum Bad Bramstedt |
Neuerrichtung Patientenaufnahme |
Hintergrund Krankenhausfinanzierung
Beitragszahlerinnen/er finanzieren durch Krankenkassen-Beiträge die Behandlungskosten der Versicherten mit Hilfe so genannter Fallpauschalen. In Schleswig-Holstein betragen diese Mittel jährlich rund 2,5 Milliarden Euro.
Die Investitionskosten werden grundsätzlich hälftig aus Steuermitteln vom Land Schleswig-Holstein und den Kommunen getragen. Hinzu kommen Sonderprogramme, die das Land allein finanziert. Die Investitionen für Baumaßnahmen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) bzw. analog zum KHG erfolgen derzeit haushaltsrechtlich grundsätzlich aus drei Quellen:
- "Zweckvermögen Investitionsbank", mit dem jährlich 40 Millionen Euro zur Verfügung stehen
-
IMPULS-Programm, aus dem bis zum Jahr 2030 für die Krankenhäuser insgesamt 554 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden
- Sonderprogramm Krankenhaus: Das für den Zeitraum 2015 bis 2017 aufgelegte Sonderprogramm in Höhe von 30 Millionen Euro wurde im Jahr 2016 um 35 Mio. € aufgestockt. Mit diesem Sonderprogramm mit einer Gesamthöhe von 65 Millionen Euro werden insbesondere Vorhaben gefördert, bei denen eine sehr schnelle Realisierung notwendig und bautechnisch auch möglich ist, wie z. B. die Erweiterung von Kreißsaalkapazitäten. Dieses Sonderprogramm ist haushaltsrechtlich eine freiwillige Leistung des Landes ohne Beteiligung der Kommunen.
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