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Schöffenwahl 2023 - Bewerben Sie sich jetzt!


Ein spannendes Ehrenamt für alle Schöffinnen und Schöffen.

Letzte Aktualisierung: 18.02.2023

Schöffenwahl

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028

In diesem Jahr werden die Schöffinnen und Schöffen gewählt, die für die Amtsperiode 2024 bis 2028 als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an Strafverfahren in Schleswig-Holstein mitwirken. Das Amt der Schöffin oder des Schöffen bietet nicht nur die Gelegenheit, Einblicke in Kriminalfälle zu erhalten, sondern selbst vor Gericht über den Ausgang der Verfahren mitzuentscheiden. Die spannende Aufgabe erfordert ein hohes Maß an Pflichtbewusstsein, Gewissenhaftigkeit und Motivation.

Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich

Schöffinnen und Schöffen brauchen keine juristischen Vorkenntnisse. Der Rechtsstaat möchte ganz bewusst Menschen mit in die Entscheidungsfindung einbeziehen, die andere Berufs- und Lebenserfahrungen mitbringen. Zusammen mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern werden die Schöffinnen und Schöffen an den Verhandlungen teinhemen und am Ende mit diesen das Urteil fällen. Verurteilung oder Freispruch / Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Bewährung? Schöffinnen und Schöffen haben es mit in der Hand, denn ihre Stimme zählt am Ende der Verhandlung genauso viel wie die der Berufsrichterinnen undn Berufsrichter.

Verfahren zur Wahl einer Schöffin oder eines Schöffen

Die Schöffenwahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, bundesweit im gleichen Zeitraum. Alle fünf Jahre stellt jede Gemeinde durch ihre Vertretung eine Vorschagsliste auf, die mindestens doppelt so viele Bewerber enthalten muss, wie aus dieser Gemeinde an Schöffen für den entsprechenden Gerichtsbezirk tatsächlich benötigt werden. Interessenten können sich entweder eigeninitiativ bewerben oder sich von einer gesellschaftlichen Organisation vorschlagen lassen.

Die Vorschlagslisten werden nach Mehrheitsbeschluss öffentlich ausgelegt und binnen einer Woche kann jeder gegen die Liste Einspruch einlegen mit der Begründung, dass ein Bewerber die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Anschließend werden die Vorschlagslisten mit den Einsprüchen an das zuständige Amtsgericht geschickt, wo der Schöffenwahlausschuss über die Einsprüche entscheidet und letztendlich die Haupt- und Ersatzschöffen auswählt. Zum Verfahren bei der Wahl von Jugendschöffen ist das Vorschlagsrecht des Jugendhilfeausschusses zu beachten. 

Über den Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holstein e.V. werden in den kommenden Wochen an verschiedenen Standorten Informations-Veranstaltungen für das Schöffenamt durchgeführt. Hier können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Rechten und Pflichten, die mit diesem Ehrenamt einhergehen, informieren.



Diese Termine finden statt:

23.01.2023: Förde-vhs (Kiel)

31.01.2023: vhs Norderstedt

04.02.2023: vhs Heide; vhs Meldorf

07.02.2023: vhs Sachsenwald (Reinbek)

08.02.2023: vhs Lübeck

18.02.2023: vhs Itzehoe


Weitere Informationen erhalten Sie hier: Schöffenwahl 2023 (vhs-sh.de)

Die Schöffenfibel finden Sie hier.

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