KIEL. Im Zuge der Verlängerung der Corona-Quarantäne-Verordnung bis zum 20. Dezember 2020 wurden kleinere Anpassungen vorgenommen, die zur Aufrechterhaltung der Versorgungsstrukturen der Bevölkerung erforderlich sind. Davon profitieren Personen, die grenzüberschreitend und international Waren transportieren, dies im Rahmen einer beruflichen Betätigung tun und die in der Regel keine wesentlichen sozialen Kontakte auslösen.
Die Verordnung wird ersatzverkündet unter: https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
Weitere Informationen zu Einreise-Bestimmungen nach Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-einreise
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