Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (Ministerpräsidentenkonferenz - MPK) wurde auf der Grundlage des deutschen Bundesstaatsprinzips ins Leben gerufen. Sie ist kein Verfassungsorgan. Nach dem Grundgesetz haben sowohl der Gesamtstaat Bundesrepublik als auch die Länder eigene Staatsqualität. Daraus ergibt sich für jedes einzelne Land das Recht, seine Kompetenzfelder eigenverantwortlich zu gestalten und dabei mit anderen zusammenzuarbeiten.
Aufgaben der MPK
Auf der MPK stimmen die 16 deutschen Länder, vertreten durch ihre Regierungschefinnen und -chefs, politische Positionen untereinander ab.
Sie beraten gemeinsam über länderspezifische Fragen, die nicht im Bundestag oder Bundesrat beschlossen werden und vertreten diese gegenüber dem Bund.
Zu den klassischen Aufgaben der MPK gehören der Abschluss von Staatsverträgen und Abkommen zwischen den Ländern (z. B. Rundfunkstaatsverträge, Glücksspielstaatsvertrag) oder mit dem Bund (z. B. Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag, Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrates).
Vorsitz der MPK
Der Vorsitz der MPK wechselt jährlich, nach einer vereinbarten Reihenfolge, unter den Ländern. Schleswig-Holstein übernimmt 2027/2028 den Vorsitz.