KIEL/BERLIN. Mit großer Mehrheit hat heute der Bundesrat einem Antrag des Landes Schleswig-Holstein zugestimmt: Demnach votierten die Länder größtenteils für einen stärkeren Ausbau der Erneuerbaren Energien und für eine Abschaffung des Netzausbaugebiets.
Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht sagte: "Diese Entscheidung ist richtungsweisend. Denn sie zeigt, dass die Bundesländer bereit sind, in puncto Energiewende einen großen Schritt nach vorne zu gehen, während die Bundesregierung noch immer auf der Stelle tritt. Wir müssen jetzt handeln, wenn mittelfristig der Ausbau der Windenergie gestärkt werden soll – was unerlässlich ist, damit wir unsere Klimaziele erreichen."
Albrecht wertet die Zustimmung zum schleswig-holsteinischen Antrag als großen Erfolg. "Das klare Votum des Bundesrates zeigt, dass die Bundesländer die Energiewende wollen. Ich erwarte, dass die Bundesregierung diesen Weckruf hört und jetzt tätig wird.“ Im Bundesrat äußerte der Energiewendeminister deutliche Kritik an den Plänen der Bundesregierung: „Was im aktuellen Klimapaket unter anderem fehlt, sind konkrete Maßnahmen, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien wiederzubeleben."
In seinem Antrag fordert das Land Schleswig-Holstein die Bundesregierung dazu auf, Erneuerbare Energien zurück auf den Wachstumspfad zu führen und Ausbaubremsen zu lösen. Zentraler Aspekt ist die Forderung, dass 65 Prozent des Stromverbrauchs im Jahr 2030 aus Erneuerbaren Energien stammen sollen. Von der Großen Koalition werde weiterhin erwartet,
- dass die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen beschleunigt und erleichtert werden
- dass der Windkraftausbau auch südlich der Mainlinie gemäß den Annahmen des Netzentwicklungsplans sichergestellt wird
- dass die Bundesregierung beschließt, das Netzausbaugebiet abzuschaffen
- dass der Ausbau der Photovoltaik verstärkt wird, insbesondere der 52-GW-Deckel aufgehoben sowie Eigen- und Mieterstrom vereinfacht wird
- dass die Bundesregierung zeitnah das Ausbauziel für Windenergieleistung auf See bis 2030 anhebt
- dass sie Perspektiven erarbeitet für den Betrieb bestehender Biogasanlagen und die Rolle der Biogasanlagen im zukünftigen Energiemix definiert
Das Netzausbaugebiet ist rechtlich verankert in der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung (EEAV): Es ist geografisch festgelegt und umfasst die Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg sowie Teile des Landes Niedersachsen. In der Verordnung ist auch die Obergrenze für die zu installierende Leistung, die im Netzausbaugebiet durch die Bundesnetzagentur bezuschlagt werden darf, festgelegt. Die Grenze liegt bei einem Höchstwert von 902 Megawatt pro Kalenderjahr (§ 11 EEAV).
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