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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Ausbruch der Rinderseuche BHV1 im Kreis Rendsburg-Eckernförde festgestellt – Status der BHV1-Freiheit ist aber nicht gefährdet

Letzte Aktualisierung: 02.02.2018

Rinder
In Schleswig-Holstein ist die Rinderseuche BHV1 festgestellt worden.

KIEL. In Schleswig-Holstein ist die Rinderseuche BHV1 festgestellt worden. Das Bovine Herpesvirus Typ 1 ist eine für den Menschen ungefährliche Krankheit, die aber bei Rindern zu Lungenerkrankungen, Fieber, verringerter Milchleistung und Aborten führen kann. 

Ausbruch im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Die Seuche ist aktuell auf einem Milch- und Mastviehbetrieb im Kreis Rendsburg-Eckernförde aufgetreten. Das BHV1-Virus wurde in einem erkrankten Tier nachgewiesen. In nahezu allen anderen rund 660 Tieren wurden zudem Antikörper gegen das Virus festgestellt. Es handelt sich um sogenannte Reagenten; diese Tiere tragen also das Virus in sich, ohne selbst erkrankt zu sein. Der Betrieb wurde gesperrt. Mit BHV1-infizierte Tiere müssen getötet werden, so sieht es die BHV1-Bundesverordnung vor.

Zudem wurden in einem weiteren Betrieb im Kreis Rendsburg-Eckernförde sowie in zwei Betrieben im Kreis Stormarn ebenfalls BHV1-Reagenten festgestellt. Teile dieser Bestände müssen geschlachtet werden. Insgesamt sind rund 1800 Tiere betroffen. Das Fleisch dieser Tiere muss laut dem Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (MJEVG) nicht vernichtet, sondern kann bedenkenlos verzehrt werden, da der Erreger nicht auf den Menschen übertragbar ist. Klinisch erkrankte Tiere dagegen werden getötet und dürfen nicht als Lebensmittel in den Handel gelangen. 

Entschädigung durch Tierseuchenfond

Die Betriebe müssen zudem gereinigt und desinfiziert werden, Nachbarbetriebe werden auf das Virus hin untersucht. Die Landwirte werden durch den Tierseuchenfond entschädigt. Auf Grundlage des Tiergesundheitsgesetzes sind im Falle einer Tötung von Nutztieren aus tierseuchenrechtlichen Gründen Entschädigungszahlungen an den Tierhalter vorgeschrieben. Diese Entschädigungszahlungen sind zu 50 Prozent durch den Tierseuchenfonds und zu 50 Prozent durch das Land zu leisten. 

"Die Situation ist für die Landwirte bedrückend, weil sie zum großen Teil ihre Bestände verlieren. Die die Lage im Land ist aber stabil. Wir sind seit März 2017 offiziell BHV1-frei, inzwischen gilt das für ganz Deutschland. Dieser Status ist auch nicht gefährdet, selbst wenn es – wie es in anderen Bundesländern auch der Fall ist – noch zu vereinzelten Ausbrüchen kommt", sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck heute (2. Februar).

Die Landwirtschaft ist nun gehalten, weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Beispielsweise müssen sie dafür sorgen, dass ihre Tiere möglichst nicht in Kontakt mit Tieren aus anderen Beständen kommen. Neu gekaufte Tiere sollten zunächst separat gehalten werden: Personen, die den Bestand betreten, sollten betriebseigene Schutzkleidung tragen. Entsprechend wurden Bauernverband, Wirtschaftsverbände und Tierärzte noch einmal sensibilisiert.

Kontrollen werden intensiviert

Das Landwirtschaftsministerium hat zudem angefordert, die ohnehin stattfindenden Kontrolluntersuchungen zu intensivieren, um weiterhin ein gutes Bild von der Lage zu haben.

Hintergrund:

Das Virus ist weltweit verbreitet. Es verbreitet sich durch direkten Kontakt zwischen Tieren, kann aber durch Personen- oder Fahrzeugkontakte übertragen werden. BHV1 wird seit 1997 in Deutschland staatlich bekämpft. Die Erkrankung zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen in Deutschland. Die Bekämpfungsmaßnahmen ergeben sich aus einer Bundesverordnung zur Bekämpfung des Bovinen Herpesvirus 1. 

In einem aufwändigen Sanierungsverfahren haben alle Bundesländer das Virus aus den Rinderbeständen entfernt. Allerdings treten auch nach Anerkennung des deutschlandweiten BHV1- Freiheitsstatus im Juni 2017 Nachweise in nahezu allen Bundesländern auf. Schleswig-Holstein ist ebenfalls betroffen, wenn auch in einem vergleichsweise geringeren Ausmaß.

Um eine Verschleppung dieses Virus auf weitere Bestände zu verhindern, sind die rechtlich vorgeschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen umzusetzen. Zu diesen Maßnahmen gehören neben Reinigung- und Desinfektionsmaßnahmen auch die Entfernung infizierter Tiere aus den Betrieben. Ziel ist es, die Rinderbestände in Schleswig-Holstein vor dieser Tierseuche zu schützen und eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Der BHV1-Status Deutschlands ist nicht gefährdet.

Medien-Information vom 2. Februar 2018 zum Herunterladen  (PDF, 257KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7173 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melund.schleswig-holstein.de

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