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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

"Wir werden die Erfolgsgeschichte der Energiewende weiterschreiben" – Rede von Energiewendeminister Robert Habeck im Landtag am 24. Februar 2017 zur Energiewende, Landesplanungsrecht und Netzentgelten

Es gilt das gesprochene Wort!

Letzte Aktualisierung: 24.02.2017

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Wenn es ein Thema gibt, das in Wirtschaft und Gesellschaft eng mit Schleswig-Holstein verbunden ist, dann die Energiewende. Und das zu Recht: Ein paar Blitzlichter auf die Erfolgsgeschichte seit 2012:

  • Netzausbau gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern beschleunigt auf den Weg gebracht,
  • Windenergie in Rekordtempo ausgebaut,
  • Vollversorgung mit erneuerbaren Energien im Stromsektor erreicht,
  • EU-Strukturfonds am Klimaschutz ausgerichtet,
  • Kommunalen Klimaschutz gestärkt,
  • E-Mobilitätskonzept entwickelt und viele erfolgreiche Initiativen auf Bundesebene gestartet; man denke nur an die erfolgreichen Verhandlungen des Ministerpräsidenten rund ums Erneuerbare Energien Gesetz, wo wir als norddeutsche Länder viel Gegenwind hatten und doch so viel erreicht haben.

Heute reden wir über drei Themen, die die Erfolgsgeschichte Energiewende weiterschreiben werden:

Klimaschutzgesetz

Die Küstenkoalition erfüllt mit dem vorliegenden Gesetz eines ihrer zentralen Projekte mit Leben: Wir verschaffen dem Klimaschutz Gesetzesrang; übrigens im Gegenzug zur Bundesregierung, die wir lange aufgefordert haben ein solches Gesetz vorzulegen.

Mit dem Klimaschutzgesetz schreiben wir ehrgeizige Klimaschutzziele hinsichtlich der Minderung von Treibhausgasemissionen fest. Wir brauchen mehr Erneuerbare Energien in der Stromerzeugung, aber unbedingt künftig auch im Wärmesektor. Konkret sieht das Gesetz deutlich erhöhte Standards für Neubauten und grundlegende Sanierungen von Landesliegenschaften vor. Damit nehmen wir uns auch selbst in die Pflicht.

Zudem stärken wir die Möglichkeiten der kommunalen Wärmeplanung. Durch eine Veröffentlichungspflicht der Fernwärmepreise im Internet soll zudem die Transparenz der Fernwärmeversorgung gestärkt werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher Preise und sonstige Versorgungsbestimmungen besser nachvollziehen können.

Auch bei der Windkraft wird die Energiewende fortgesetzt – und zwar mit Augenmaß

Ich erinnere: Im Dezember 2016 hatte das Kabinett die ersten Entwürfe der Raumordnungspläne zur Windenergie beschlossen. Die Landesplanungsbehörde in der Staatskanzlei hatte daraufhin das gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren gestartet.

Der Zeitplan für den weiteren Planungsprozess sieht für Juni 2017 das Ende der ersten Anhörungsphase vor. Änderungsanträge sind zu erwarten. Möglicherweise eine weitere Anhörungsphase. Es ist daher nicht mit einem Inkrafttreten der Raumordnungspläne vor dem 4. Quartal 2018 zu rechnen.

Weil wir bis dahin keinen Wildwuchs wollen, ist eine Verlängerung des Moratoriums nötig: Die derzeitige gesetzliche Regelung sieht vor, dass zur Sicherung der Planung bis zum 5. Juni 2017 raumbedeutsame Windkraftanlagen im gesamten Landesgebiet vorläufig unzulässig sind.

Eine Verlängerung des Moratoriums bis zum 30. September 2018 sichert den Fortgang des Planungsprozesses ab. Für eine Zulassung gilt weiterhin das Ausnahmeverfahren im Landesplanungsgesetz (LaPlaG). Zum einen handelt es sich bei dem Ausnahmeverfahren um einen mittlerweile zwischen den beteiligten Stellen eingespielten und bewährten Prozess.

Die Anzahl der in diesem Rechtsrahmen vom 05. Juni 2015 bis zum 16. Februar 2017 erteilten 343 Ausnahmen zeigt auf, dass die gesetzliche Regelung nicht zu einem Stopp des Windkraftausbaus geführt hat. Gleichzeitig wurde aber dem Planungsprozess verantwortungsvoll Rechnung getragen und es wurden nur Ausnahmen erteilt, die keine unzulässige Vorwegnahme der Planung bedeuten.

Ohne eine Änderung des Landesplanungsgesetzes würde ab dem 6. Juni 2017 die Privilegierung gemäß § 35 BauGB greifen, kombiniert mit einer Untersagung nach § 18 LaplaG. Eine solche unterliegt aufgrund der Verwaltungsaktqualität einer höheren und schnelleren gerichtlichen Angreifbarkeit als eine gesetzliche Unzulässigkeitsregelung.

Wir schaffen mit der Verlängerung des Moratoriums also Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Wir sichern den laufenden Planungsprozess. Wir sorgen unter widrigen Umständen dafür, dass der Windkraftausbau nicht über die Maßen ausgebremst wird.

Die Energiewende als Gemeinschaftsaufgabe

Die Energiewende ist ein Mammutprojekt. Nicht nur in technischer und wirtschaftlicher, sondern eben auch in politischer Hinsicht. Es geht auch um Gerechtigkeit und faire Lastenteilung. Für uns ist dabei klar: Klimaschutz und Energiewende sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Wir wollen deshalb eine faire und solidarische Verteilung der Energiewendekosten!

Besonders offensichtlich ist der Handlungsbedarf bei den Netzentgelten. Im bundesweiten Vergleich der Netzgebiete bzw. Regionen hat sich seit mehreren Jahren zunehmend eine regionale Spreizung der Netzentgeltniveaus entwickelt – mit beträchtlichen Unterschieden: Die in Schleswig-Holstein gelegenen Netzgebiete weisen im bundesweiten Vergleich einen außerordentlich hohen Anstieg auf.

Die in 2005 eingeführte Netzentgeltsystematik hat mit der hohen Dynamik der Energiewende nicht Schritt gehalten und ist heute äußerst unbefriedigend. So werden die Kosten des verstärkten Ausbaus dezentraler Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien und die des bundesweit eingeleiteten Ausbaus der Stromnetze nicht bundesweit verteilt. Das ist nicht akzeptabel und dringend korrekturbedürftig.

Die Landesregierung unterstützt daher das von der Bundesregierung eingeleitete Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung der Vermiedenen Netzentgelte!

Allerdings greift die Bundesregierung das Problem der gravierend unterschiedlichen Netzentgelte auf Ebene der Übertragungsnetze, entgegen zunächst bekanntgemachten Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums, nicht auf. Schleswig-Holstein hat daher, gemeinsam mit den Ländern Thüringen und Bayern, über den Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Einführung einheitlicher Übertragungsnetzentgelte eingebracht. Gestern hat der Umweltausschuss des Bundesrates unseren Antrag angenommen.

Nach den mir vorliegenden Einschätzungen könnte eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes in unserem Sinne die eingangs erwähnten Netzentgelte der Industrie-, Gewerbe- und Haushaltskunden in Schleswig-Holstein um 11 bis über 14 Prozent absenken. Ich finde es lohnt sich dafür weiterhin gemeinsam zu streiten!"


Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de
Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melur.schleswig-holstein.de

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