KIEL. Die Sanierung der Rinderbestände vom Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) in Schleswig-Holstein ist erfolgreich abgeschlossen. Die letzten mit dem BHV1 infizierten Rinder (Reagenten) wurden aus den Beständen in Schleswig-Holstein entfernt. Dies teilte das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume heute (30. Dezember 2016) mit.
"Dies ist ein großer gemeinsamer Erfolg für alle Beteiligten. Ich danke den Tierhaltern und Tierhalterinnen, den Behörden, Verbänden und praktizierenden Tierärzten für ihren intensiven und konsequenten Einsatz bei der BHV1-Sanierung in den letzten Jahren. Das war kein leichter Weg und bedeutete Härten für alle
", sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck heute. "Sobald das Anerkennungsverfahren bei der Europäischen Kommission als BHV1-freie-Region durchgeführt ist, wird Schleswig-Holstein wieder ohne Einschränkungen am Rinderhandel teilnehmen können.
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Die Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche der Rinder, die seit 1997 staatlich bekämpft wird. Sie kann zu Erkrankungen und Leistungseinbußen bei den Tieren führen. Für Menschen ist sie ungefährlich. Wenn das Virus aus den Beständen getilgt ist, wird das zum einen zur Verbesserung der Tiergesundheit beitragen, zum anderen den Rinderhalterinnen und Rinderhaltern im Land wieder einen gleichwertigen Zugang zum Handel eröffnen.
In den letzten drei Jahren wurde die Sanierung der Rinderbestände durch die abgestuften Maßnahmen der BHV1-Landesverordnung von 2014 intensiv vorangetrieben. Mit dem Abschluss sind die Weichen gestellt, um gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg die Anerkennung als BHV1-freie Region gemäß Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG zu erreichen. Entsprechend wurde heute auch das Bundeslandwirtschaftsministerium informiert.
Als nächster Schritt folgt die formale Anerkennung durch die Europäische Kommission, anschließend ist die rechtliche Umsetzung der Anerkennung erforderlich. Erst von dann an ist Schleswig-Holstein offiziell als BHV1-freie Region anerkannt und die Erleichterungen als BHV1-freie Region treten in Kraft. Dieses Verfahren soll im Laufe des ersten Quartals 2017 abgeschlossen sein.
Biosicherheitsmaßnahmen und Kontrolluntersuchungen weiterhin unbedingt einhalten
Um den erreichten Status nicht zu gefährden, gilt es nun, die BHV1-freien und damit empfänglichen Bestände zu schützen. Die Biosicherheitsmaßnahmen müssen durch die Rinderhalterinnen und Rinderhalter konsequent eingehalten werden, damit das BHV1-Virus nicht wieder in die Bestände gelangt. Die Impfung steht in BHV1-freien Regionen grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung. Auch die vorgeschriebenen Kontroll-untersuchungen nach der BHV1-Verordnung sind weiterhin regelmäßig durchzuführen.
Hintergrund
Fast alle anderen Bundesländer sind bereits als BHV1-freie Regionen anerkannt, zudem Dänemark, Schweden, Finnland, Österreich und ein Teil Italiens. Für Rinder, die aus Schleswig-Holstein in diese Länder verbracht werden, müssen bislang noch mit hohem Aufwand verbundene Zusatzgarantien wie Blutuntersuchungen und Unterbringung in einer Quarantäne gewährleistet werden. Dies wird entfallen, sobald Schleswig-Holstein die Anerkennung als BHV1-freie Region erhalten hat.
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