KIEL. Das Energiewendeministerium hat heute (16. August 2016) die notwendigen Schritte eingeleitet, um der Central Anglia (CA) die bergrechtliche Erlaubnis für das Feld Sterup zu entziehen. Hintergrund ist, dass sich der Investor der Firma Central Anglia AS (Erlaubnisinhaberin des Feldes „Sterup“) aus dem Projekt "Sterup" zurückgezogen hat und eine zunächst zeitnah in Aussicht gestellte Vereinbarung mit einem neuen Investor nicht vorgelegt wurde. Damit kann die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens nicht mehr glaubhaft gemacht werden. Entsprechend ist nach Bundesberggesetz eine Voraussetzung für die Erlaubnis entfallen und die Erlaubnis ist zu widerrufen.
Dem MELUR war Ende Juni bekanntgeworden, dass sich der Investor bereits ein halbes Jahr zuvor zurückgezogen hatte. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) prüfte daher unverzüglich den Sachverhalt und forderte die Central Anglia auf, kurzfristig zu belegen, wie die beantragten Tätigkeiten finanziert werden sollen. Die CA legte am 13. Juli erste Unterlagen bezüglich eines neuen Investors vor. Da eine verbindliche Vereinbarung fehlte, setzte das LBEG Mitte Juli dem Unternehmen eine einmonatige Frist und drohte zugleich die Einleitung eines Widerrufsverfahrens an, sollten keine Vereinbarung oder ein vergleichbares Dokument vorliegen. Dieses ist bis heute nicht der Fall. Vielmehr legte die Central Anglia am 10. August 2016 Widerspruch gegen den Bescheid vom 15. Juli 2016 ein. Die Begründung des Widerspruchs wurde für Anfang September angekündigt. Der Widerspruch bewirkt, dass die Regelungen des Bescheids vom 15. Juli 2016 nicht vollzogen werden können.
Das MELUR als Fachaufsicht sieht im vorliegenden Fall allerdings eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben. Daher hat das LBEG auf Weisung des MELUR heute die sofortige Vollziehung des Bescheids vom 15. Juli 2016 angeordnet. Weiter wurde veranlasst, dass unverzüglich daran anschließend das Verfahren zum Widerruf der Erlaubnis eingeleitet wird.
Die Glaubhaftmachung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist ein zentrales Element für die erteilte Bergbauberechtigung. Es ist aber CA, entgegen ihrer Ankündigung und trotz der entsprechend eingeräumten Frist, nicht gelungen, einen Vertrag mit einem neuen Investor vorzulegen. Von Gesetzes wegen ist es nicht hinnehmbar, dass ein Bergbauunternehmen ohne ausreichende finanzielle Grundlage auf unbestimmte Zeit sein Exklusivrecht auf Aufsuchung und Gewinnung in einem bestimmten Feld behalten darf. Daher ist das Widerrufsverfahren jetzt einzuleiten.
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