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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Fehlerhafter Dachaufbau auf der "Heißen Werkstatt" in Krümmel

Letzte Aktualisierung: 15.02.2016

GEESTHACHT/KIEL. Das gemeinsame Dach der sogenannten Heißen Werkstatt und des Feststofflagers im Kernkraftwerk Krümmel ist fehlerhaft aufgebaut worden. Dieser Fehler stammt offenbar schon aus der Errichtungsphase des Kernkraftwerks vor rund 40 Jahren und wurde nun im Zuge von bundesweit vorzunehmenden Untersuchungen zu den Auswirkungen von Starkregenereignissen festgestellt. Dies teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) heute (15. Februar 2016) in Kiel mit.

Der Dachaufbau entspricht nach Angaben der Behörde nicht den geprüften und der Baugenehmigung zugrunde gelegten statischen Unterlagen. Die Betreibergesellschaft hatte auf dem Dach zusätzlichen Beton aufgebracht und anschließend Kies aufgeschüttet. Über das so hergestellte Gefälle sollte sichergestellt sein, dass Wasser bei Regen und Schnee abläuft. Allerdings führte dies zu einer gegenüber der geprüften Statik erhöhten Flächenlast auf die verwendeten Bimsbeton-Dachplatten.

Nach gemeinsamer Auffassung von Reaktorsicherheitsbehörde und Oberster Bauaufsichtsbehörde (Innenministerium) ist zwar die Integrität der tragenden Betonbauteile nicht gefährdet. Nach bisherigen Erkenntnissen kann die dauerhafte Tragsicherheit einzelner Dachplatten – besonders bei Schneelasten – nach den bautechnischen Regelwerken nicht nachgewiesen werden. Deshalb wurden Sofortmaßnahmen veranlasst. So wurde der Kies zur Entlastung der Dachplatten entfernt. Weiterhin wurde eine provisorische Stahlblechkonstruktion auf dem Dach angebracht, um bei kritischen Schnee- oder Regenwassermengen zur Entlastung beizutragen. Reaktorsicherheits- und Bauaufsichtsbehörde halten eine Sanierung bzw. Erneuerung des Dachaufbaus nach Maßgabe der Baugenehmigung für unerlässlich.

Über den nicht der Baugenehmigung entsprechenden Dachaufbau hatte die Betreibergesellschaft die zuständigen Behörden erstmals Ende Dezember 2015 informiert. Herausgestellt hatte sich dies bei Untersuchungen zu den Auswirkungen von Starkregenereignissen, wie sie bundesweit bei jedem deutschen Kernkraftwerk derzeit gemacht werden müssen. Hierbei wurden in Krümmel auf dem betroffenen Dach Durchfeuchtungen festgestellt, die eine nähere Betrachtung des Dachaufbaus nach sich zogen. Derartige Durchfeuchtungen hatten sich bei vorherigen Sichtprüfungen nicht gezeigt, wie die regelmäßig vorzulegenden Bauzustandsberichte darlegen.

Nach Bekanntwerden des fehlerhaften Dachaufbaus ließ die Reaktorsicherheitsbehörde prüfen, ob eine Meldepflicht vorliegt. Noch Ende Dezember 2015 hat sie daher auch die TÜV NORD SysTec als Sachverständige einbezogen, die am 9. Februar 2016 eine erste Stellungnahme abgegeben hat. Auf Grundlage dieser Stellungnahme erfolgte die (vorläufige) Einstufung als Meldepflichtiges Ereignis der Kategorie N.*

Die Betreibergesellschaft hat der Reaktorsicherheitsbehörde versichert, dass die Dachkonstruktion seit der Errichtungsphase nicht verändert worden ist. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der fehlerhafte Dachaufbau aus der Errichtungsphase stammt. Dem werden die Aufsichtsbehörden noch vertieft nachgehen.
Es wird zudem weitere Untersuchungen geben. Dabei sollen auch andere Dächer auf dem Kraftwerksgelände inspiziert werden. Gesundheitliche Gefahren für das Betriebspersonal oder für die Bevölkerung bestehen nach Angaben der Reaktorsicherheitsbehörde aufgrund der umgesetzten Sofortmaßnahmen nicht. Den zuständigen Behörden geht es aber darum, dass diese provisorischen Maßnahmen unverzüglich durch dauerhafte ersetzt werden. Dies ist nach dem Atomrecht auch bei einem Kernkraftwerk, das den Leistungsbetrieb beendet hat, unerlässlich.

Hintergrund:
In der Heißen Werkstatt wird mit radioaktiven Bauteilen und Komponenten umgegangen. Die Werkstatt ist mit Einrichtungen zum Sammeln von radioaktiven Stäuben, Schwebstoffen und Dämpfen ausgestattet. Im Feststofflager werden feste radioaktive Abfälle aufbewahrt.
Das Kernkraftwerk Krümmel ist seit 2009 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Die radioaktiven Abfälle werden ordnungsgemäß u.a. im Feststofflager behandelt und gelagert. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat das Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau aufgenommen.

*Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).


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