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Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

Neuer Name für die Zuwanderungsbehörde des Landes

Aus dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten wird das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge

 

Letzte Aktualisierung: 05.08.2020

Willkommens-Schild mit neum Behördennamen
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge begrüßt seine Besucher am Haart in Neumünster mit einem Willkommensschild mit neuem Namen.

Ende Mai hatte Ministerpräsident Daniel Günther die Umbenennung des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten angekündigt. Nun ist es offiziell. Neuer Behördenname seit dem 31. Juli ist „Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein“.

„Anstelle von Ausländerangelegenheiten sprechen wir heute weniger distanziert von Zuwanderung. Dabei geht es nicht nur um den Schutz von Flüchtlingen, sondern auch um die Zuwanderung von Fachkräften in den Arbeitsmarkt. Der Begriff ‚Ausländerangelegenheiten‘ wirkte da etwas aus der Zeit gefallen.“ So erläutert der Direktor des Landesamtes die Hintergründe der Umbenennung.

Sichtbare Zeichen der Veränderungen waren 2019 die zwischen dem Bund und Schleswig-Holstein geschlossene Vereinbarung zum Aufbau und Betrieb eines „Kompetenzzentrums für Ankunft, Verteilung und Rückkehr“ sowie im März 2020 die Ansiedlung der „Zentralen Stelle für Fachkräfteeinwanderung“ in der Landesbehörde in Neumünster.

Voraussetzung für die Umbenennung des Landesamtes war eine Änderung der Ausländer- und Aufnahmeverordnung des Landes. Die wurde durch die Landesregierung am 30. Juli im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein verkündet und damit am Folgetag rechtsgültig.

Landesamts-Direktor Dirk Gärtner sieht im neuen Namen nicht nur ein nach außen wirkendes Signal. „Dieser Schritt gibt uns auch intern Rückenwind und Motivation für die Weiterentwicklung unserer Behörde.“ Das Landesamt ist zuständig für die Aufnahme, Unterbringung, und Verteilung von Flüchtlingen in Begleitung von Asylverfahren, für humanitäre Aufnahmen, auch von jüdischen Einwanderern oder Aussiedlern. In der Weiterentwicklung zum Kompetenzzentrum gewinnen die Themen Integriertes Rückkehrmanagement, Integrationsvorbereitung, Fachkräfteeinwanderung sowie die Berichts- und Analysefähigkeit immer mehr an Bedeutung.

Medienanfragen bitte an: Wolfgang Kossert | Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein| Haart 148, 24539 Neumünster | Telefon 04321 974-115 | E-Mail: wolfgang.kossert@lfa.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/lazuf.

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