Wo finden ehemalige Betroffene Hilfe und Beratung?
Für die in Schleswig-Holstein Betroffenen wurde im Landesamt für Soziale Dienste (LAsD) in Neumünster eine Beratungsstelle eingerichtet.
Welche Hilfen gibt es?
Materielle Leistungen
• Einmalige personenbezogene pauschale Geldleistung zur selbstbestimmten Verwendung in Höhe von 9000 Euro (keine Anrechnung auf Sozialhilfe, nicht pfändbar, steuerbefreit)
• Rentenersatzleistung von max. 5000 Euro, sofern sie sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, ohne dass sozialversicherungspflichtige Beiträge abgeführt worden sind.
(3000 Euro bei sozialversicherungspflichtiger Arbeit von bis zu 2 Jahren, 5000 Euro bei sozialversicherungspflichtiger Arbeit von mehr als 2 Jahren.)
Ergänzende Leistungen
• Öffentliche Anerkennung des Leides und Unrechts
• Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung
Wie können Betroffene Leistungen beantragen?
Leistungen konnten bis zum 30.06.2021 beantragt werden.
Können davon auch Opfer von möglichen Medikamentenversuchen profitieren?
Die Hilfe richtet sich an alle Menschen, die in dem betreffenden Zeitraum in einer entsprechenden Einrichtung der Psychiatrie oder Behindertenhilfe waren und bei denen noch heute aufgrund erlittenen Leids und Unrechts während der Unterbringung eine Folgewirkung vorliegt. Dabei können auch mögliche Medikamentenversuche ausschlaggebend sein. Die Gewährung der Hilfen wird individuell geprüft und entschieden.
Können ehemalige „Heimkinder“, die auch in einer Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, von der Stiftung profitieren?
Haben Betroffene Leistungen aus den Fonds „Heimerziehung“ (d. h. dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ und/oder „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“) oder aus dem Ergänzenden Hilfesystem (d. h. dem Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ oder dem „EHS - institutioneller Bereich“) erhalten, sind die materiellen Hilfen dieser Hilfesysteme abschließend.
Betroffene, die keine Rentenersatzleistungen aus einem der Fonds „Heimerziehung“ erhalten haben, können bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Rentenersatzleistung aus der Stiftung erhalten: Eine Rentenersatzleistung der Fonds „Heimerziehung“ von weniger als 3.000 Euro für Zeiträume der Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auf bis zu 3.000 Euro aufgestockt werden. Eine Rentenersatzleistung der Fonds „Heimerziehung“ von weniger als 5.000 Euro für Zeiträume der Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auf bis zu 5.000 Euro aufgestockt werden.
Es wird Betroffenen empfohlen, sich individuell in der Anlauf- und Beratungsstelle zu informieren.
Gibt es Ansatzpunkte, um mögliche strafrechtlich relevante Tatbestände jetzt noch zu verfolgen?
Bei der Beurteilung dieser Frage soll auch die wissenschaftliche Aufarbeitung helfen. Andere rechtliche Rahmenbedingungen in der damaligen Zeit, aber auch Verjährungsfristen spielen aus juristischer Sicht eine Rolle. In Schleswig-Holstein wird das Thema im Rahmen des Regionalen Fachbeirates behandelt.
Wie erfolgt die weitere historische Aufarbeitung?
Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung im Dezember 2016 erfolgte eine u. a. mit Betroffenen abgestimmte Ausschreibung einer bundesweiten wissenschaftlichen Aufarbeitung, da das Schicksal von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in Krankenhäusern sowie psychiatrischen Kliniken bisher zu wenig beachtet wurde. Ihren spezifischen Unrechtserfahrungen und ihrem individuellen Leid widmet sich das bundesweite wissenschaftliche Forschungsprojekt, das seit 2018 für die Stiftung Anerkennung und Hilfe durchgeführt wird. Die Forschungsgruppe untersucht die Unterbringungssituation von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in der BRD (1949 - 1975) und der DDR (1949 - 1990).
Am 13. Mai 2019 wurden die ersten Zwischenergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung öffentlich vorgestellt. Prof. Dr. Heiner Fangerau erläuterte das wissenschaftliche Vorgehen der Forschungsgruppe und berichtete davon, welche Form von Missachtung, Zwang, Gewalt und Demütigungen Kinder erleben mussten, wenn sie zwischen 1945 und 1990 in deutschen Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Kinderpsychiatrie untergebracht waren.
Ausführliche weitere Informationen finden Sie unter http://www.stiftung-anerkennung-und hilfe.de/DE/Aufarbeitung/aufarbeitung.html
Weitere Informationen sowie den Abschlussbericht der Uni Lübeck finden Sie unter Inhalte - Abschlussbericht der wissenschaftlichen Untersuchung - schleswig-holstein.de
Zusätzlich wird diese Aufarbeitung durch zwei weitere „Wissenschaftliche Untersuchungen zu den Formen von Leid und Unrecht bei der Unterbringung in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Schleswig-Holstein zwischen 1949 bis 1975 zw. bis 1990“ ergänzt. Auch diese Untersuchung wird von der Uni Lübeck durchgeführt und zwar seit Oktober 2019. Ende 2021 wird voraussichtlich der Abschlussbericht vorliegen. Den Zwischenbericht finden Sie unter Inhalte - Zusammenfassung des Zwischenberichts - schleswig-holstein.de
Welche Aktivitäten gibt es auf Landesebene?
In Abstimmung mit den Betroffenen ist in Schleswig-Holstein ein Regionaler Fachbeirat gegründet worden, der sich u.a. mit den Fragen der fachlichen Ausrichtung der Beratungs- und Unterstützungsarbeit, der Thematik der wissenschaftlichen Aufarbeitung und mit dem gesellschaftlichen Umgang mit den Betroffenen (z.B. Erinnerungskultur und Dokumentation) befasst.
Dem Fachbeirat gehören Betroffene, Vertreter/innen aus den Bereichen Politik, Kirchen, Wissenschaft und Kliniken, ein Experte aus dem Medienbereich, Vertreter/innen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie die Kolleginnen der Anlauf- und Beratungsstelle an.
Minister Garg hat ab 01.01.2020 den Kommunikationsfachmann Herrn Günther Jesumann zum Unabhängigen Beauftragten für die Belange der Betroffenen beim Sozialministerium berufen, um die Anliegen der Menschen in Schleswig-Holstein zu unterstützen, die als Kinder oder Jugendliche Leid und Unrecht in Einrichtungen unter staatlicher, kirchlicher oder privater Verantwortung erfahren haben, insbesondere zwischen 1949 und 1975. Neben Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Kinder-und Jugendpsychiatrie zählen dazu auch Kinder- und Jugendheime.
Wie werden Betroffene informiert?
Informationsangebote werden im Rahmen der Stiftung abgestimmt, die auch in Schleswig-Holstein z.B. über Einrichtungen oder Medien verbreitet werden.
Wie hoch ist Schleswig-Holsteins finanzieller Anteil an der Stiftung?
2,1 Millionen Euro über einen Zeitraum von 5 Jahren.