Allgemeines
Seit dem 26. Oktober 2007 gilt in Schleswig-Holstein die Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen (ZFVO). Sie sieht vor, dass diese Abwasservorbehandlungsanlagen nur durch Fachkundige, die vom Landesamt für Umwelt (obere Wasserbehörde) zugelassen worden sind,
- vor Inbetriebnahme,
- in regelmäßigen Abständen von nicht länger als 5 Jahren,
- vor der Wiederinbetriebnahme einer länger als 1 Jahr stillgelegten Anlage oder
- wenn die Untersuchung wegen der Besorgnis einer Gewässerverunreinigung von der zuständigen Behörde angeordnet wird,
auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin untersucht werden dürfen.
Ziel ist es, die nach dem Wasserrecht erforderlichen Untersuchungsaufgaben gleicher Art und gleichen Umfangs zusammenzufassen und diese von zugelassenen Dritten (Fachkundigen) durchführen zu lassen.
Der Betreiber einer Abwasservorbehandlungsanlage muss den ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb der Anlage und dessen Auswirkungen auf die Umwelt selbstverantwortlich auf eigene Kosten überwachen und durch Fachkundige überprüfen lassen. Mit den Überprüfungen durch Fachkundige wird sichergestellt, dass die Einleitung und die Abwasservorbehandlungsanlage den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Mit der ZFVO wird dem Gedanken der Deregulierung bei Einhaltung der erforderlichen Selbstüberwachungs- und Untersuchungsqualität Rechnung getragen. Die Verordnung trägt dazu bei, dass die Anlagenüberprüfungen und in diesem Zusammenhang die Selbstüberwachungsaufgaben auf qualitativ hochwertigem Niveau durchgeführt werden.
Zulassungs-Merkblätter
Jeder Untersuchungsbereich gemäß § 4 ZFVO stellt andere Anforderungen an das Zulassungsverfahren. Um den Antragsteller für seine Tätigkeit und damit den speziellen Untersuchungsbereich eine optimale Informationsschrift zur Verfügung zu stellen, werden jeweils spezifische Zulassungs-Merkblätter veröffentlicht. Hierin sind alle Angaben, Formulare etc. enthalten, die der Antragsteller auszufüllen bzw. zu erbringen hat, um beim Landesamt für Umwelt (LfU) schnellstmöglich eine Zulassung zu erhalten.
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Listen der zugelassenen Fachkundigen
Die "Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen (ZFVO)" legt in § 2 Abs. 3 fest, dass das Landesamt für Umwelt (LfU) einmal jährlich im Amtsblatt Schleswig-Holstein die Erteilung der Zulassung sowie Name und Anschrift des Fachkundigen sowie Untersuchungsumfang veröffentlicht.
Zusätzlich hierzu stellt das LfU kontinuierlich aktualisierte Listen der zugelassenen Fachkundigen, geordnet nach den entsprechenden Untersuchungsbereichen, auf dieser Seite ein. Diese Listen enthalten neben dem Namen des Fachkundigen seine Zulassungsnummer, seine Anschrift, seine Telefon- und Faxnummer sowie die E-Mail-Adresse.
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Untersuchungsberichte
Die Muster-Untersuchungsberichte des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur geben den Mindest-Untersuchungsumfang vor und dokumentieren die durchgeführte Anlagenuntersuchung. Der Bericht beinhaltet das Untersuchungsergebnis in Form einer Darstellung und gegebenenfalls die Bewertung der Mängel bezogen auf die zu untersuchende Abwasseranlage.
Die zugelassenen Fachkundigen sind über die Zulassung verpflichtet, die Form und den Inhalt dieser Muster-Untersuchungsberichte zu verwenden.
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